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Beschwerde gegen Entscheidung zu Wölfin «Gloria»

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Ein Wolf (Canis Lupus Lupus) läuft durch ein Gehege. - © picture alliance / Bernd Thissen/dpa
Ein Wolf (Canis Lupus Lupus) läuft durch ein Gehege. (© picture alliance / Bernd Thissen/dpa)

Der Streit um Wölfin GW954f - besser bekannt als «Gloria» - geht weiter. Der Kreis Wesel legte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf ein, wie die Kreisverwaltung am Dienstag mitteilte. Das VG Düsseldorf hatte am 17. Januar drei Eilanträgen von Umweltverbänden stattgegeben und den Abschuss der Wölfin untersagt, für den der Kreis Wesel zuvor eine Ausnahmegenehmigung erteilt hatte.

Der Kreis habe nicht ausreichend dargelegt, dass durch «Gloria» ein erstzunehmender landwirtschaftlicher Schaden drohe, befanden die Düsseldorfer Richter. Das Gericht habe auf Basis der vorliegenden Daten auch keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen können, die eine solche Schadensprognose rechtfertigen könnte. Nach den vorgelegten Unterlagen habe sich «Gloria» nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert.

Gegen die Entscheidung habe man beim Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium Beschwerde eingelegt, berichtete der Kreis. «Die detaillierte Beschwerde-Begründung wird derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet.» Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) hatte sich verwundert über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gezeigt. Nach Auffassung der Landesregierung seien «sehr eindeutig die Voraussetzungen für eine Entnahme gegeben».

In dem Fall steht nach dem Eilverfahren auch noch das sogenannte Hauptsacheverfahren an. Der Wolf ist eine streng geschützte Tierart, das Bundesnaturschutzgesetz verbietet seine Tötung. Dennoch hatte der Kreis eine Ausnahmegenehmigung zur «Entnahme» der Wölfin erteilt, die am Niederrhein wiederholt hohe Zäune überwunden und Tiere gerissen hatte.

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