Ein 29-jähriger Polizist ist in Düsseldorf vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen worden. Laut Anklage war der 29-jährige Beamte im April 2021 zu einem nächtlichen Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen worden.
In der Wohnung soll er bei der getrennten Befragung des Paares dem Ehemann ins Gesicht geschlagen und dem 47-Jährigen dabei Augenhöhle, Nase und Jochbein gebrochen haben.
Laut Anklage hatte der Beamte den Ehemann zuvor aufgefordert, sich auszuweisen. Als er sich erhob, um seine Papiere zu holen, soll der 29-Jährige zugeschlagen haben. Er habe einen derart heftigen Faustschlag von dem Polizisten erhalten, dass er bewusstlos geworden und nach hinten gefallen sei, sagte der Mann am Mittwoch als Zeuge aus.
Das bestritt der Beamte: Mit Kollegen habe er den Mann auf dem Boden fixiert und ihm Handfesseln angelegt. Als die Beamten den Mann wieder aufgerichtet hätten, «hat er mit den Zähnen nach meiner linken Hand geschnappt». Im Reflex habe er den Biss dann mit der flachen Hand abgewehrt.
Der Schlag sei zur Abwehr gerechtfertigt gewesen, befand die Richterin am Mittwoch. Ob ein Schlag mit der flachen Hand so schwere Verletzungen verursachen kann, blieb ungeklärt. Der 47-Jährige war damals im Anschluss ins Polizeigewahrsam gebracht worden. Dem Amtsarzt waren keine Verletzungen aufgefallen.