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Prozess gegen Kinderpsychiater Winterhoff begonnen

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Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. - © Thomas Banneyer/dpa
Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. (© Thomas Banneyer/dpa)

Gegen den bekannten Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff hat vor dem Bonner Landgericht ein Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung begonnen. Der 70-Jährige soll 36 Kindern und Jugendlichen ein ruhigstellendes Psychopharmakon zur Dauerbehandlung verordnet haben, obwohl dafür «keine Indikation im Rahmen der Zulassung des Medikaments bestanden» habe.

Laut Anklage soll er die Sorgeberechtigten nicht umfassend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben. Stattdessen habe er ihnen erklärt, das Medikament Pipamperon mache die Kinder emotional erreichbar. «Dieser angebliche Wirkmechanismus ist wissenschaftlich nicht nachvollziehbar», sagte die Staatsanwältin. Bei vielen Patienten sollen Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Bewegungssteifheit und erhebliche Gewichtszunahmen aufgetreten sein.

Verteidigerin: Medikament nur mit medizinischer Indikation verordnet

Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. - © Thomas Banneyer/dpa
Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. (© Thomas Banneyer/dpa)

Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag zurück. Ihr Mandant habe das Medikament nicht standardmäßig verschrieben, um Patienten ruhigzustellen, sondern nur «als flankierende Maßnahme» mit medizinischem Grund. Es gebe keinen Fall, in dem die Verordnung des Medikaments durch Winterhoff nachweislich zu einem Schaden geführt habe.

Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. - © Thomas Banneyer/dpa
Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. (© Thomas Banneyer/dpa)

Das Bonner Landgericht hat für den Prozess mit zahlreichen Zeugen und Sachverständigen rund 40 Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Winterhoffs Verteidigerin wies die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurück. - © Thomas Banneyer/dpa Die Anklage wirft ihm gefährliche Körperverletzung durch Beibringung von Gift vor. - © Thomas Banneyer/dpa

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