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Verteidiger im Solingen-Prozess gegen Sicherungsverwahrung

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Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. (Archivbild) - © Federico Gambarini/dpa
Der Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden. (Archivbild) (© Federico Gambarini/dpa)

Im Prozess um den Terroranschlag von Solingen haben sich die Verteidiger lediglich gegen das Verhängen der Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung wäre unerträglich, sagte Rechtsanwalt Daniel Sprafke. Ansonsten gebe es der rechtlichen Würdigung der Bundesanwaltschaft nichts hinzuzufügen. Die Bundesanwaltschaft hatte die Höchststrafe für den islamistischen Messer-Attentäter gefordert.

Sein Mandant Issa al Hasan habe Grenzen überschritten, Grenzen des Erträglichen, sagte der Verteidiger. «Eine Minute veränderte alles.» Eine zufriedenstellende Erklärung des Anschlags und seiner Hintergründe seien nicht gelungen. «Es ist unklar geblieben, was ihn dazu gebracht hat, dem Bösen zu huldigen.»

Vor mehr als einem Jahr stach der Mann auf seine Opfer ein. (Archivbild) - © Thomas Banneyer/dpa
Vor mehr als einem Jahr stach der Mann auf seine Opfer ein. (Archivbild) (© Thomas Banneyer/dpa)

«Die Hoffnung der Überlebenden und Angehörigen, Versöhnung, ja Heilung zu finden, wurde enttäuscht.» Er bewundere sie: «Bei ihnen war kein Fünkchen Hass spürbar, keine Belastungstendenz.»

Verteidiger stößt an seine Grenzen

Auch er als Verteidiger stoße an seine Grenzen. Der angeklagte Syrer sei in einer gänzlich anderen Welt aufgewachsen und habe es nicht geschafft, sich in Deutschland anzupassen. «Mit seiner unterdurchschnittlichen Begabung ist er chancenlos, selbst im syrischen Hinterland», sagte Sprafke. Ein Psychiater hatte dem Angeklagten einen Intelligenzquotienten von 71 attestiert. Ein IQ von 69 oder niedriger gilt als geistige Behinderung.

Am Schluss ergriff der geständige Attentäter selbst das Wort: «Dass ich radikal bin und Hass verspüre gegen Deutsche, trifft nicht zu», sagte er. Ansonsten schließe er sich den Ausführungen seines Anwalts an.

Das Urteil soll an diesem Mittwoch verkündet werden. Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte haben die Höchststrafe beantragt: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung.

Die Anklagevorwürfe – dreifacher Mord, zehnfacher versuchter Mord und Mitgliedschaft in der Terrorgruppe IS – hätten sich voll bestätigt. Issa al Hasan hatte zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016 war der Anschlag von Solingen der erste in Deutschland, zu dem sich der IS bekannt hatte.

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