Geflüchtete mit schlechter Bleibeperspektive sollen bis zu 24 Monate in den nordrhein-westfälischen Landeseinrichtungen untergebracht und nicht an die Kommunen überstellt werden. Das sieht ein Ausführungsgesetz zum Bundesasylrecht vor, das der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP bei Enthaltung von SPD und AfD verabschiedet hat.
Durch die längere Wohnverpflichtung von Geflüchteten mit einem als offensichtlich unbegründet oder bereits als unzulässig abgelehnten Asylantrag in Landeseinrichtungen würden die Kommunen entlastet, heißt es im nun beschlossenen Gesetzentwurf der Landesregierung. NRW macht damit von einer Öffnungsklausel im deutschen Asylrecht Gebrauch.
Davon ausgenommen sind besonders schutzbedürftige Gruppen wie Flüchtlinge mit minderjährigen Kindern, Schwangere, Behinderte, Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und Alte. Das Ausführungsgesetz ist bis Ende 2030 befristet. Es knüpft an eine frühere Regelung an, die vor einem Jahr ausgelaufen war und in der Neufassung die besondere Schutzbedürftigkeit solcher Gruppen präzisiert.
Ministerin: Landessystem mit Puffer-Funktion wirkt
Die Landesregierung komme damit ihrer Verantwortung nach, die Kommunen weiter zu unterstützen und zu entlasten, sagte NRW-Fluchtministerin Josefine Paul (Grüne). Mit rund 35.000 Unterbringungsplätzen im Landessystem, das eine Puffer- und Steuerungsfunktion habe, sei das dauerhaft garantiert.
Die SPD sprach dagegen von «Symbolpolitik ohne nachhaltige Entlastung». Je länger Menschen isoliert seien, desto größer sei ihre psychische Belastung und desto geringer seien die Integrationschancen. Die AfD scheiterte mit einem Änderungsantrag «ohne unnötige Ausnahmen und Befristung» des Gesetzes.