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Reform sorgt für Probleme

Grundsteuerwert: Warum Bielefelder Steuerberater immer Einspruch empfehlen

Nach der umständlichen Grundsteuererklärung erhalten Eigentümer den Bescheid vom Finanzamt. Es gibt einige Fehlerquellen – doch die Widerspruchsfrist läuft nur vier Wochen.

Viele Millionen Immobilieneigentümer sind zu einer Grundsteuererklärung aufgerufen. Dabei sind Fehler möglich, die zu einem falschen Grundsteuerwert führen. Für einen Einspruch beträgt die Frist nur vier Wochen. - © picture alliance/dpa

Nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten Eigentümer Post vom Finanzamt. Es gibt einige Fehlerquellen – doch die Widerspruchsfrist läuft nur vier Wochen.

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