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Auswirkung auf Ärztemangel?

Praktisches Jahr: Charité lässt angehende Ärzte vergütungsfrei arbeiten

Die Charité zahlt als einziges Universitätskrankenhaus in Deutschland ihren Medizinstudierenden im Praktischen Jahr keine Aufwandsentschädigung. Viele von ihnen müssen sich deshalb mit Nebenjobs über Wasser halten.

Philippa Bouren, Jonas de la Chaux

Sie arbeiten in Vollzeit, bekommen aber nicht einmal eine kleine Aufwandsentschädigung. Für angehende Mediziner an der prestigeträchtigen Berliner Charité ist das Alltag. Die Charité ist mittlerweile das einzige Universitätskrankenhaus Deutschlands, das seine Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) nicht bezahlt.

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (BVMD) warnt nun vor gesundheitlichen Folgen für die angehenden Mediziner und einer weiteren Verschärfung des Ärztemangels. „Die Zahlen sind erschreckend - es leiden bereits 35 Prozent der PJ-Studierenden an Symptomen eines Burnouts. Immer mehr erwägen den Weg in die freie Wirtschaft oder ins (außer-)europäische Ausland“, sagte Fabian Landsberg, Präsident der BVMD, dieser Redaktion.

Damit sie sich voll auf ihre praktische Ausbildung konzentrieren können, müssten die Studierenden frei von Existenzsorgen und Überarbeitung durch Nebenjobs sein, erklärte Landsberg. Wenn sie allerdings keine Aufwandsentschädigung für ihre Vollzeittätigkeit im PJ erhielten, müssten viele Studierende ebensolche Nebentätigkeiten aufnehmen.

An anderen Uni-Kliniken gibt es 400 Euro pro Monat

„40 Stunden - oder sogar mehr - pro Woche zu arbeiten und maßgeblich den Krankenhausbetrieb am Laufen zu halten, ohne hierfür jegliche Art der monetären Aufwandsentschädigung zu erhalten, ist ein Unding, was wir nicht weiter wortlos hinnehmen“, sagte Landsberg. Der Staat könne sein „seit Jahrzehnten kaputt gespartes Gesundheitssystem“ nicht auf dem Rücken von angehenden Ärztinnen und Ärzten am Laufen halten und dafür tobenden Beifall und eine stoische Arbeitsmoral erwarten.

Mit der Nichtbezahlung ihrer angehenden Mediziner steht die Charité unter den deutschen Universitätskliniken mittlerweile alleine da. Bis Mai 2023 verweigerte auch das Uniklinikum Schleswig-Holstein mit seinen Standorten in Kiel und Lübeck seinen PJlern eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Seitdem erhalten sie dort 400 Euro im Monat. Auch das Uniklinikum Hamburg-Eppendorf kündigte im Juni 2023 an, seinen Studierenden im PJ ab 2024 400 Euro im Monat zu bezahlen. Ähnliche Summen bis hin zum BAföG-Höchstsatz werden auch von anderen Universitätskrankenhäusern in Deutschland gezahlt. Wieso also hat ausgerechnet die weltweit hoch angesehene Charité kein Geld für den dringend benötigten medizinischen Nachwuchs übrig?

„Die Ausbildung im PJ ist einer der elementarsten Ausbildungsabschnitte im Medizinstudium. Demnach ist das PJ ein essenzieller Bestandteil des Studiums, also Ausbildungszeit, wird daher nicht vergütet und aus diesem Grund auch nicht durch das Land Berlin bezahlt“, erklärte die Pressesprecherin der Charité, Manuela Zingl. Die Charité könne angesichts der herausfordernden finanziellen Situation eine PJ-Aufwandsentschädigung nicht aus eigenen Mitteln leisten. Eine bundeseinheitliche Regelung existiere derweil nicht, sagte Zingl.

Forderungen nach einer einheitlichen Regelung

„Gemäß Ärztlicher Approbationsordnung ist es möglich, Geld- oder Sachleistungen zu gewähren, die den BAföG-Satz nicht überschreiten. In diese Berechnung sind Sachleistungen, wie zum Beispiel Essen, Kleidung oder Unterkunft einzubeziehen“, so Zingl. An den Einrichtungen der Charité werde den PJ-Studierenden Bekleidung und Mittagessen in Höhe von sieben Euro pro Tag gestellt.

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands sagte dieser Redaktion, dass es immer wieder Forderungen an die Bundesregierung und die Bundesländer gebe, für eine reguläre Entlohnung im Praktischen Jahr zu sorgen, denn den Universitätsklinika würden die Aufwandsentschädigungen nicht refinanziert werden. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre zu begrüßen, so der Verband.

Auf Nachfrage erklärte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dass der Vollzug der Approbationsordnung in die Zuständigkeit der Länder falle, dass hochschulrechtlich die Freiheit von Forschung und Lehre zu beachten sei und das PJ Bestandteil des Studiums und nicht eine sich an ein abgeschlossenes Studium anschließende praktische Tätigkeit sei. Dies setze den Spielräumen des Bundesrechts Grenzen.

Vergütung wirkt sich auf Gesundheit aus

Das PJ ist das sechste und letzte Jahr des Medizinstudiums. Mit dem 2. Staatsexamen in der Tasche sollen die Studierenden laut Approbationsordnung „die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern“. Zu diesem Zweck übernehmen Studierende im PJ ärztliche Aufgaben. Diese Arbeit leisten sie im Rahmen einer 40-Stunden-Woche, oft mit täglichen Überstunden, ohne dafür vergütet zu werden.

„Sowohl die direkte Patientenversorgung als auch das Wohlergehen der Mitarbeitenden der Charité würden maßgeblich durch eine Aufwandsentschädigung im praktischen Jahr profitieren. Ausgeschlafene und sorglose Studierende zeigen mehr Motivation und machen weniger müdigkeitsbedingte Fehler in der Patientenversorgung“, erklärte Landsberg.

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