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Förderbeginn des Heizungsgesetzes: Wie Sie bis zu 70 Prozent Zuschuss bekommen

Frank-Thomas Wenzel

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Zunächst können nur die Eigentümer von selbst genutzten klassischen Einfamilienhäusern die Anträge stellen. - © (c) Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten
Zunächst können nur die Eigentümer von selbst genutzten klassischen Einfamilienhäusern die Anträge stellen. (© (c) Copyright 2022, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten)

Besitzer von Eigenheimen können von Dienstag (27. Februar) an bei der Staatsbank KfW Zuschüsse für eine neue klimafreundliche Heizung beantragen. Wir erläutern, was die Verbraucher jetzt beachten müssen.

Wie hoch liegen die Zuschüsse für eine neue Heizung?

Zuschüsse gibt es nur für Heizungen, deren Energie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen kommt. So ist es im Gebäudeenergiegesetz (auch Heizungsgesetz genannt) geregelt. Dazu werden insbesondere Wärmepumpen gerechnet, die mit Strom arbeiten. Obwohl der Mix des Stroms in öffentlichen Netzen aktuell nur auf einen regenerativen Anteil von gut 50 Prozent kommt.

Die Förderung besteht aus mehreren Bausteinen. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent. Plus: Ein Einkommensbonus (30 Prozent), wenn das jährliche Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt. 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus kommen hinzu, wenn eine funktionstüchtige fossile Heizung ersetzt wird. Weitere 5 Prozent gibt es, sofern bei Wärmepumpen Wasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequellen genutzt werden. Die Kombination der verschiedenen Fördersätze wird auf 70 Prozent gedeckelt.

Wie viel Geld gibt es in absoluten Zahlen?

Das hängt von der Höhe der sogenannten förderfähigen Kosten ab. Diese sind für ein Einfamilienhaus auf 30.000 Euro begrenzt. Maximal können also bei Wärmepumpen 21.000 Euro zusammenkommen. Eine Sonderregelung gibt es noch für Biomasseheizungen, die geringe Mengen Staub in die Luft blasen: Der Emissionsminderungszuschlag beträgt 2.500 Euro.

Wie kommen Hausbesitzer an die Förderung vom Staat?

Die KfW ist für die Verteilung der Mittel zuständig. Von Dienstag, 27. Februar, an können Anträge gestellt werden. Dafür müssen sich die Hausbesitzer zunächst beim Kundenportal KfW.de mit ihren persönlichen Daten registrieren. Den Antrag selbst kann nur stellen, wer einen „abgeschlossenen Lieferungs- und Leistungsantrag“ mit einem Fachbetrieb abgeschlossen hat. Dieser Vertrag muss zusammen dem Förderantrag bei der KfW digital eingereicht werden. Sind die Unterlagen vollständig, soll es zügig – innerhalb weniger Stunden – eine automatisierte Rückmeldung für die Zusage geben.

Für welche Gebäude gelten die Bestimmungen?

Zunächst können nur die Eigentümer von selbst genutzten klassischen Einfamilienhäusern (Immobilien mit einer Wohneinheit) die Anträge stellen. Von Mai 2024 sollen auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern (mehr als eine Wohneinheit) zum Zuge kommen. Das gilt auch für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum (also einer gemeinsam betriebenen Heizung) geplant sind. Von August an sind auch die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen dran.

Wird es einen Ansturm auf die Zuschüsse geben?

Selbst Experten sind unsicher. „Wie sich die Nachfrage entwickeln wird, ist schwer zu prognostizieren“, sagt Wilhelm Wall vom Heizungsbauer Vaillant. Denn im vergangenen Jahr gab es spürbare Vorzieheffekte aufgrund der heftigen Diskussionen über das Heizungsgesetz und der damit einhergehenden Verunsicherung. Deshalb hätten viele Hausbesitzer abgewartet, so Wall. „Nach der Hängepartie um das Gebäudeenergiegesetz sehen wir seit Jahresbeginn bei unseren Kunden ein stark gestiegenes Interesse an Wärmepumpen“, erläutert Felix Plog, Manager bei Thermondo – das bundesweit aktive Unternehmen bezeichnet sich selbst als Deutschlands größten Heizungsinstallateur.

Gibt es die Förderung nur für Wärmepumpen?

Nein. Prinzipiell ist jede Kombination von Technologien, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare nutzen, möglich. Darunter fallen auch besagte Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen (sofern das Gebäude extrem energieeffizient ist) oder Heizungen mit Solarthermie (wenn damit der Wärmebedarf vollständig gedeckt wird). Selbst Öl- und Gasheizungen sind theoretisch möglich, sie müssen allerdings mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Interessant für Besitzer älterer Häuser dürften Hybridlösungen werden, die zum Teil noch mit Heizöl oder Erdgas arbeiten. Allerdings muss die erneuerbare Wärmeerzeugung die Hauptlast tragen. Der Öl- oder Gasbrenner wird nur noch dazugeschaltet, wenn es im Winter richtig kalt wird. Für solche Lösungen gilt: Förderfähig ist nur der erneuerbare Anteil der neuen Heizung.

Warum stehen aber Wärmepumpen im Vordergrund?

Diese Aggregate sind häufig die technisch sinnvollste Lösung. „Wir gehen davon aus, dass die Wärmepumpe in etwa 70 Prozent des Gebäudebestandes ohne größere bauliche Maßnahmen installiert werden kann – als Hauptheizung und zur Brauchwassererwärmung. Die Annahme, eine Wärmepumpe macht nur Sinn, wenn eine Fußbodenheizung installiert wurde, ist überholt“, erläutert Wall. Eine Wärmepumpe kann aus einer Klimawattstunde Strom in vielen Fällen drei bis vier Kilowattstunden Wärme erzeugen. Thermondo hat gerade mitgeteilt, dass das Unternehmen sich nun voll auf Wärmepumpen und andere Lösungen für klimaneutrales Wohnen wie Photovoltaik konzentrieren will. Kürzlich wurde die allerletzte Gasheizung verkauft.

Wie sind die Effekte für den Klimaschutz zu bewerten?

Der Energiekonzern Eon hat ausgerechnet: Wenn jedes zweite Einfamilienhaus hierzulande, das derzeit noch mit Öl und Gas beheizt wird, auf Wärmepumpen umgestellt, könnten in einer Heizperiode (Oktober bis März) bis zu 17 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden – das entspricht dem gesamten Ausstoß von Schleswig-Holstein.

Sind neue fossile Heizungen jetzt verboten?

Nein, die dürfen weiterhin eingebaut werden, sofern es in der jeweiligen Kommune noch keine Wärmeplanung gibt. Wer so etwas plant, muss sich zunächst nicht auf eine Energieberatung einlassen. Dabei wird dann auch thematisiert, dass für diese Heizungen von 2029 an Lieferverträge nötig sind, die einen zunehmenden Anteil an klimaneutralen Brennstoffen verfeuern müssen, die mutmaßlich immens teuer sein werden. Zudem ist zu bedenken, dass die CO2-Preise für Erdgas und Heizöl steigen werden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnt deshalb vor dem Einbau solcher Heizungen.

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