Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Vorzeitiger Ruhestand

Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Vorsorgen für das Alter - © Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Wer früher in Rente gehen möchte, der muss Abschläge in Kauf nehmen. Ab dem 50. Lebensjahr kann man diese durch Ausgleichszahlungen mindern oder gar verhindern.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.