Detmold/ Bad Salzuflen. Sie hat sich gewehrt und nach Luft geschnappt, muss aber weiter unter Wasser gedrückt worden sein. Davon ist Rechtsmediziner Dr. Bernd Karger überzeugt. Anders lassen sich die ausgeprägten Merkmale des Ertrinkens an der Leiche der 20 Jahre alten Salzuflerin laut Gutachter nicht erklären - darunter Schaum am Mund und in ihren Atemwegen. Die Obduktionsergebnisse weichen in diesem Punkt von der Anklage ab. Beim Prozessauftakt vor dem Schwurgericht unter dem Vorsitzenden Richter Karsten Niemeyer findet der Rechtsmediziner am Montag deutliche Worte. Der Angeklagte selbst sitzt da - und schweigt zunächst. „Es gab einen aktiven Abwehrkampf, sie war also bei Bewusstsein, als sie ertrank“, erklärt Karger. Kurz davor soll der Täter das schwangere Opfer gewürgt haben. Darauf weisen laut Obduktion deutliche Würgemale an ihrem Hals hin. An der zeitlichen Abfolge bestehe daher kein Zweifel: „Sie wurde erst gewürgt und ist dann in der Wanne ertrunken.“ Ihr Körper habe außerdem vereinzelte Blutergüsse - also Anzeichen stumpfer Gewalt - aufgewiesen. Die Frau war der DNA-Analyse nach etwa im vierten Monat schwanger. Auch der Embryo starb im Mutterleib. Angehörige hatten die Getötete etwa zwei Tage nach der Tat in der Wanne ihrer Wohnung in Schötmar gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht der Anklage nach davon aus, dass sich der tödliche Streit am 5. Dezember 2024 spontan zwischen 22 und 0 Uhr abgespielt hatte. Als mutmaßlicher Täter geriet schnell der Partner unter Verdacht, wenige Tage später stellte der Gesuchte sich mit seinem Anwalt bei der Polizei in Hamburg. Bisher schwieg er gegenüber den Ermittlern. Während der Rechtsmediziner an diesem Vormittag sein Gutachten vorstellt, blickt der wegen Totschlags in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch angeklagte Lebensgefährte (32) mit gesenktem Blick auf den Tisch. Es dauert ein paar Stunden, bis der Angeklagte sich durchringen kann, seine Version des Geschehens zu erzählen. Angeklagter lässt sich doch noch ein Verteidiger Dr. Dirk Meinicke aus Hamburg hat auf diesen Moment im Vorfeld lange hingearbeitet, ist aber selbst nie zum Kern durchgedrungen, gibt er zu. „Es fällt ihm unglaublich schwer, einzugestehen, dass er sie getötet hat.“ So wirkt es auch in seiner Einlassung. Genau aus diesem Grund muss Staatsanwalt Alexander Görlitz einige Male tief durchatmen. Ist das jetzt ein Geständnis? Oder will der Angeklagte auf einen Unfall hinaus? Darum dreht sich die Diskussion unter den Prozessbeteiligten. Die Kammer muss das an anderer Stelle bewerten. Seine Geschichte beginnt der Angeklagte ganz von vorn. Er habe die Salzuflerin im September 2023 über Freunde in Berlin kennengelernt, sagt er. Die junge Frau habe familiäre und psychische Probleme gehabt, sei öfter von ihrer Mutter verprügelt worden. „Ich wollte für sie da sein“, sagt der 32-Jährige. Er kam vor zehn Jahren aus Afghanistan nach Deutschland, machte sich hier im Bereich Logistik selbstständig. Sie stammt aus dem Iran. Das erste gemeinsame Kind habe die Salzuflerin im Frühjahr 2024 aus Eifersucht in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in Holland abgetrieben, weil er Zeit mit seiner kleinen Tochter aus vorheriger Ehe verbringen wollte. Trotz aller Probleme blieb das Paar zusammen. Nur ein paar Tage vor dem mutmaßlichen Tötungsdelikt sollen die beiden noch eine große Hochzeitsfeier mit 80 Gästen nach Islamischen Recht in Hamburg abgehalten haben. Seine eigene Familie durfte wegen Konflikten mit seiner Partnerin nicht kommen, sagt er. Zurück in Bad Salzuflen soll die Situation eskaliert sein. Der Aussage des Angeklagten nach habe die psychisch labile Frau ihn zweimal mit dem Messer angegriffen. Er selbst soll am Finger geblutet haben, sagt er vor Gericht. Die Polizei fand später in der Wohnung Blutspuren, die nicht dem Opfer zuzuordnen waren. Bewusstlose Frau in Wanne liegen gelassen? Daraufhin habe er ihre Hand festgehalten und sie mit dem anderen Arm in den Schwitzkasten genommen, erklärt der Angeklagte weiter. „Es ist mir nicht mehr bewusst, wie sehr ich zugedrückt habe.“ Weil seine Aussage ins Stocken gerät, übernimmt der Verteidiger zwischendurch das Wort. „Wir wollen hier nicht auf Notwehr hinaus“, betont Meinicke. „Er hat lange gedrückt, auch als sie das Messer längst fallen gelassen hatte.“ In einer Mischung aus Trauer, Wut und Verzweiflung habe der 32-Jährige die Frau dann bewusstlos in die Badewanne gelegt und umgehend die Wohnung verlassen. Er habe gehofft, so gibt er es auf Nachfrage von Staatsanwalt Görlitz an, sie würde durch das Wasser wach werden. An dieser Stelle verstrickt er sich wieder. Erst heißt es, sie habe geweint, als er die Wohnung verließ. Sein Verteidiger stellt wenig später klar: „Das war ein dynamisches Geschehen. Er hat sie bewusstlos in der Badewanne zurückgelassen und nicht gewusst, was mit ihr passiert.“ Letztendlich habe er aber mit allem rechnen müssen. Die Einlassung des Angeklagten dauert so lange, dass der Vorsitzende die anderen geladenen Zeugen noch am Mittag nach Hause schickt. Draußen auf dem Gerichtsflur treffen die Mutter der Getöteten und die Familie des Angeklagten aufeinander. Die Stimmung ist angespannt. Ein Zeuge fürchtet um seine Sicherheit. Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt.