Lemgo. Eigentlich hätte sich ein 59-Jähriger aus Bad Salzuflen wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Lemgo verantworten sollen. Zu einem Urteil kam es dann aber trotz Geständnis nicht. Nach Angaben von Amtsgerichtsdirektorin Petra Borgschulte ließ der Vorsitzende Richter den redseligen Angeklagten letztendlich von der Polizei zum Alkoholtest abführen. Der Salzufler war offenbar angetrunken mit dem Auto zu seiner Gerichtsverhandlung gekommen. Allein der ursprüngliche Anklagevorwurf wirkt schon bizarr genug: Der Bad Salzufler soll im März 2025 gegen 19.13 Uhr auf der Leopoldshöher Straße in Bad Salzuflen den Fahrer eines parkenden Radarwagens mehrfach beleidigt und zweimal gegen sein Auto gespuckt haben, nachdem der Blitzer ihn wohl erwischt hatte. Darüber hinaus soll der Mann ausgestiegen sein und mit dem Fuß gegen den linken Vorderreifen des Wagens getreten haben. Laut Anklagevorwurf belegte der Salzufler den Zeugen mit Schimpfworten, danach soll der Mann gegen das Auto des Radarkontrolleurs gespuckt haben - einmal auf die Fahrer- und dann auf die Heckscheibe. Alles nur, weil der Blitzer ausgelöst hatte. Zwischendurch hatte der Angeklagte sich sogar wieder in sein eigenes Auto gesetzt, stieg dann aber noch mal aus, heißt es. In der mündlichen Verhandlung räumte der Angeklagte nun am Donnerstag die Vorwürfe ein, teilt Amtsgerichtsdirektorin Petra Borgschulte mit. Der Salzufler soll vor dem Vorsitzenden Richter Professor Dr. Florian Hobbeling erklärt haben, dass man sich so nicht verhalten soll, er es aber gemacht habe. Redseliger Angeklagte macht Richter stutzig Laut Borgschulte verwies der Angeklagte außerdem darauf, „dass an der Örtlichkeit 1979 eine Bekannte bei einem Unfall tödlich verletzt worden sei, weshalb er wisse, dass man dort langsam fahren müsse, was er auch gemacht habe“. Der Angeklagte sagte demnach, er sei am Tattag „völlig leer und gerädert“ gewesen, da er seine Eltern ins Altenheim gebracht habe. Richter Hobbeling kam die redselige Art des Angeklagten offenbar komisch vor: Er fragte deshalb nach, ob der Angeklagte vor der Verhandlung etwas getrunken habe. Dieser erklärte daraufhin, „einmal richtig getrunken zu haben und so Auto gefahren zu sein. Damit bestätigte er eine – bereits im Bundeszentralregister getilgte – Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr“, schreibt Borgschulte. Vor der jetzigen Verhandlung habe der Angeklagte nur ein kleines Bier getrunken, gab er vor Gericht an, ein Freund habe ihn zum Amtsgericht gefahren und laufe draußen herum. Der besagte Freund soll sich aber weder im noch außerhalb des Gerichts befunden haben. Polizei nimmt Angeklagten mit Für den Vorsitzenden Richter mehrte sich deshalb laut Amtsgerichtsdirektorin die Befürchtung, der Angeklagte könnte betrunken und selbst zu Gericht gefahren sein. „Wegen des Verdachts einer Trunkenheitsfahrt unterbrach er die Verhandlung und verständigte die Polizei“, teilt Borgschulte mit. „Diese nahm den Angeklagten, nachdem er einen Atemalkoholtest abgelehnt hatte, zur Einholung einer Blutprobe mit.“ Die Verhandlung wurde ohne Urteilsspruch vertagt. Ein neuer Termin wird anberaumt. Lemgos Amtsgerichtsdirektorin schließt die Pressemitteilung über den „ungewöhnlichen Verlauf“ der Strafverhandlung mit Humor und einer kurzen Sprachlektion: „In diesem Fall bewahrheitet sich: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“.