Bad Salzuflen. Obacht beim Kegeln: Das ist die Quintessenz eines Urteils des Amtgerichtes Lemgo. Es hatte einem Dachdeckermeister aus Heere bescheinigt, überwiegend selbst an seiner Handverletzung schuld zu sein.
Der Mann hatte sich vor einem Jahr in einem Maritim-Hotel in Schmallenberg verletzt, als eine Kugel aus dem Sammelkasten zurück auf die Bahn gerollt war. Der 47-Jährige hatte die Kugel mit dem Fuß gestoppt und aufnehmen wollen, "dabei geriet er mit dem linken Mittelfinger zwischen diese Kugel und eine weitere, die ebenfalls zurücklief", so das Gericht. Der Heerener hatte sechs Wochen nicht arbeiten können und 3500 Euro Schadensersatz- und Schmerzensgeld eingeklagt - die Hotelbetreiberin aus Bad Salzuflen haben den Kasten nicht ordnungsgemäß befestigt. Das Amtsgericht Lemgo hatte die Klage abgewiesen. Eine Verletzung der Verkehrsicherheit könne offen bleiben, etwaige Ansprüche seien wegen eines überwiegenden Mitverschuldens ausgeschlossen.
Eine Berufung hat der Kläger nun zurückgenommen, das Landgericht Detmold hatte dieser keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt. Der Mann habe erkennen müssen, dass die Bahn offensichtlich nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert habe. Eine rücklaufende Kugel aufzunehmen, sei besonders gefährlich. Dies habe dem Dachdecker bewusst sein müssen. Az: AG Lemgo 20 C 403/10 – LG Detmold 10 S 47/11