Barntrup. Den Eltern in Barntrup droht eine Erhöhung der Gebühren für die Offene Ganztagsschule (OGS). Der Ausschuss für Schule, Soziales und Generationen hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Beitragssatzung befasst. Sie stammt von 2018. Für die Politiker alt genug, um zu schauen, ob es Anpassungsbedarf gibt. Tobias Hölscher vom Schulverwaltungsamt stellte die Zahlen vor. Die Stadt bietet in Kooperation mit der Von-Haxthausen-Grundschule in Trägerschaft des Westfälischen Kinderdorfes sowie mit dem KOMM-Verein in Barntrup und Alverdissen offene Ganztagsbetreuung an. Die Eltern zahlen monatlich entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die sich nach dem Jahreseinkommen richtet. „Aktuell sind das 4,44 Prozent, wobei es eine jährliche Anpassung um 1,5 Prozent gibt", erklärte Hölscher. Der Maximalbetrag ist derzeit auf 202 Euro gedeckelt – auch hier gibt es eine jährliche Anpassung um 3 Prozent. Geschwister zahlen nichts. Auch Eltern, die Sozial- oder Grundhilfe erhalten, sind vom Beitrag befreit. In den vergangenen Jahren sei das Verhältnis von Zahlern und Nichtzahlern recht ausgeglichen gewesen. Das trifft auf beide Standorte zu. Jedoch ist der durchschnittliche Beitrag von 135 Euro, den die Eltern in Alverdissen zahlen, höher als in Barntrup (107 Euro). Die Beitragsspanne bewegt sich aber in beiden Einrichtungen zwischen 10 und 202 Euro. Beiträge sind schwierig zu planen Hölscher erklärte, wie schwierig es sei, die Beiträge zu planen, weil zum Zeitpunkt der Haushaltserstellung noch keine Anmeldungen vorlägen. Im vergangenen Schuljahr seien die Einnahmen coronabedingt etwas niedriger ausgefallen als sonst: Erträgen von 25.000 Euro plus Landesfördergeldern von rund 100.000 Euro stünden durchschnittliche Kosten von einer Viertelmillion Euro entgegen. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe der Stadt daher empfohlen, die Beitragssätze mehr als nur über die natürliche Inflation anzuheben. Zudem schlage sie vor, die Geschwisterkind-Regelung abzuschaffen. „Letzteres handhabt jede Kommune in Lippe anders", sagte Hölscher. Bei künftigen Überlegungen müsse auch der rechtliche Anspruch auf die Ganztagsbetreuung ab 2026 berücksichtigt werden.