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Wilbasen-Unglück: Jugendschöffengericht erkennt aufrichtige Entschuldigung an

17-Jähriger legt Geständnis ab

Silke Buhrmester

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Auf Wilbasen 2014 war ein 17-jährigen Nieheimer bei einer Rangelei am Break-Dance-Karussel schwer verletzt worden. - © Archivfoto: LZ
Auf Wilbasen 2014 war ein 17-jährigen Nieheimer bei einer Rangelei am Break-Dance-Karussel schwer verletzt worden. (© Archivfoto: LZ)

Blomberg/Hameln. 40 Stunden gemeinnützige Arbeit muss ein Jugendlicher aus Bad Pyrmont ableisten, weil er 2014 im Streit auf dem Wilbaser Markt einen damals 17-jährigen Nieheimer schwer verletzt hatte. Der damals 16-Jährige hatte seinen Widersacher geschubst, dieser stürzte rücklings auf das „Breakdance“-Karussell prallte gegen einen Pfosten. Das Jugendschöffengericht Hameln verurteilte den heute 17-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der junge Mann legte im Prozess ein Geständnis ab.

Zudem habe der Angeklagte den Vorfall aufrichtig bedauert und sich bei dem Opfer entschuldigt. Der verletzte Nieheimer soll die Entschuldigung laut einer Gerichtssprecherin auch angenommen haben.

Zur Erinnerung: Laut Anklage versetzte der heute 17-Jährige in der Nacht zum 15. September 2014 dem Azubi aus Nieheim (Kreis Höxter) während der Rangelei einen Schlag gegen die Brust. Dieser geriet dadurch ins Straucheln und stürzte auf eine der rotierenden Drehscheiben des „Breakdance“. Zwar war das Karussell noch nicht in voller Fahrt, dennoch wurde der junge Mann mitgerissen und gegen einen Metallpfosten außerhalb des Fahrgeschäfts geschleudert. Er erlitt erhebliche Schädel- und Hirnverletzungen und Trümmerbrüche. Das Opfer überlebte, hat aber bis heute schwere körperliche Einschränkungen.

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