Blomberg/Hille/Minden. Das Schöffengericht Minden hat einen 28-jährigen Blomberger freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, eine 33-jährige Frau aus Hille in deren Wohnung vergewaltigt zu haben. Das Gericht hatte zwar keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage des Opfers, musste aber das Urteil zu Gunsten des wegen Verbreitung pornografischer Schriften vorbestraften Angeklagten fällen.
Im Internet lernt die 33-jährige Frau 2013 den Angeklagten kennen. Beide treffen sich zweimal in Hille und haben Sex. Sie erhofft sich mehr, doch er hat Familie, eine Tochter. Der Kontakt bricht ab. 2014 meldet er sich jedoch wieder. Die psychisch angeschlagene Frau trifft sich mit der Internetbekanntschaft. Sie lässt sich "breitschlagen", wie sie mehrfach sagt, nach Hille in ihre Wohnung zu fahren.
Sie habe "Stopp" gesagt
Hier beginnt es mit Zärtlichkeiten im Wohnzimmer. Irgendwann wechseln sie ins Schlafzimmer. Die Frau will schon von Anfang an "eigentlich keinen Sex gewollt" haben, aber sie habe sich nicht richtig gegen die Bedrängung wehren können, schildert sie im Zeugenstand. "Stopp" habe sie mehrfach gesagt, auch körperlich will sie sich gewehrt haben – wie wird nicht klar.
Doch der Moment, in dem sie ihre Ablehnung auch äußerte, lasse sich nicht genau festlegen. Der Angeklagte erwidert, nicht nur das Vorspiel, auch der Geschlechtsakt sei einvernehmlich erfolgt. Er habe weder ein "Stopp" vernommen noch Widerstand gespürt.
Bei nicht widerlegbaren widersprüchlichen Darstellungen gilt: die Zeugenaussage eines Opfers wird zunächst für unwahr gehalten. Erst wenn nachweisbar ist, dass sie nicht bewusst falsch, vom Rachemotiv geleitet oder suggeriert ist, kann sie als wahr angenommen werden. Der Beschuldigte habe die Grenze überschritten, sagte Peter Stachelscheid, Anwalt des Opfers, und forderte eine Freiheitsstrafe.
Ein Nein oder Stopp reicht nicht
Gelogen habe die Zeugin sicher nicht, urteilte das Gericht. Subjektiv sei es so gewesen wie sie geschildert habe. Aber für den Vorwurf der Vergewaltigung fehle der Gewaltnachweis, ein Nein oder Stopp reiche dafür nicht. Auch sei dem Beschuldigten nicht nachzuweisen, dass er ein Stopp gehört habe.
Nicht fair sei sein Verhalten gegenüber der Frau gewesen, gab die Vorsitzende Richterin Cosima Freter zu bedenken. Während er nur Sex wollte, habe er dennoch die Frau in dem Glauben gelassen, dass eine Liebesbeziehung nicht ausgeschlossen sei. Da geht ein politisch-plakatives "Nein heißt Nein" an der Realität doch weit vorbei.