Detmold. Zwei Zimmer, Küche, Bad, zentrale Lage, niedriger Mietpreis – klingt gut. Wäre da nicht der Zusatz in der Annonce: „Vermietung nur mit Wohnungsberechtigungsschein".
Was auf den ersten Blick abschreckend wirken kann, muss kein Ausschlusskriterium bei der Wohnungssuche sein. Denn berechtigt sind mehr Menschen, als man denken mag. Entscheidend sind zwei Kriterien: die Einhaltung der vorgeschriebenen Einkommengrenze und eine angemessene Wohnungsgröße.
„Bei der Einkommengrenze gibt es gesetzliche Vorgaben, die je nach Bundesland variieren", erklärt Jörg Riemeier vom Fachgebiet Wohnungswesen der Stadtverwaltung. Zudem komme es darauf an, für wie viele Personen die Wohnung sein soll.
Hier einige Beispiele. Sucht ein Alleinstehender, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, eine Wohnung, darf dieser laut Riemeier knapp über 28.000 Euro brutto pro Jahr verdienen. Bei einem Renter sind es 20.000 Euro, weil hier andere Abzüge berücksichtigt würden.
Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Verdiener stellt die Stadt bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von 52.000 Euro einen sogenannten Wohnberechtigungsschein aus. Bei einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind sind es 40.000 Euro.
„Ebenso ist es bei einem jungen Paar, bei dem einer sich noch in der Ausbildung befindet und der andere die Ausbildung gerade abgeschlossen hat und das jetzt vielleicht seine erste eigene Wohnung bezieht", erklärt der Verwaltungsmitarbeiter.
Eine angemessene Wohnungsgröße liegt nach den Vorgaben für den Wohnberechtigungsschein bei 50 Quadratmetern für eine einzelne Person. „Diese Größe darf um maximal fünf Quadratmeter überschritten werden", so Riemeier.
Für jeden weiteren Bewohner ist jeweils ein weiterer Wohnraum mit 15 Quadratmetern erlaubt.
Dazu kommen Sonderregelungen. Zum Beispiel wird unter anderem dann ein zusätzlicher Wohnraum gebilligt, wenn jemand einen Schwerbehindertenausweis hat, wenn ein junges Ehepaar zum ersten Mal Nachwuchs bekommt oder auch wenn es um eine Alleinerziehende mit schulpflichtigem Kind geht.
Der Wohnberechtigungsschein wird übrigens nicht pauschal, sondern immer für eine bestimmte Wohnung ausgestellt. Der Vermieter muss darauf sein Einverständnis erklären, dass er sein Objekt an den jeweiligen Mieter vermieten möchte. Außerdem müssen Angaben zur Wohnung, zum Wohnungssuchenden und den haushaltsangehörigen Personen sowie zum Einkommen gemacht werden.
Laufende Bauprojekte
Was den Bau von Sozialwohnungen angeht, gibt es nach Angaben der Stadtverwaltung schon seit Jahren wenig Bewegung in Detmold.Kurz vor der Fertigstellung stehen zwei Gebäude an der Friedrich-Ebert-Straße in Hiddesen, in denen sich laut Architekt Jakob Dück je zwei Wohneinheiten befinden.
Ein weiterer Neubau mit 26 Wohnungen soll ab Anfang 2017 an der Felix-Fechenbach-Straße entstehen. Diesen baut die Stadt selbst – unter anderem weil es aufgrund des Zuzugs nach Detmold in Kürze weiteren Bedarf an günstigem Wohnraum geben wird.
Wer Sozialwohnungen errichtet, erhält dafür eine Förderung seitens des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, das Objekt für eine bestimmte Zeit nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein zu vergeben.