Kreis Lippe. Windräder auf der Gauseköte? Ein Streitthema mit viel Protest. Nachdem der Kreis Lippe die sieben von Westfalenwind auf der Gauseköte geplanten Windkraftanlagen genehmigt hatte, hat der NRW-Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) jetzt fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht in Münster Klage dagegen eingereicht. Das teilt der BUND am Freitag mit.
Die Klage wird von weiteren OWL-Naturschutzverbänden unterstützt. Dazu gehören die BUND-Kreisgruppe Lippe, der NABU-Kreisverband Lippe, der Fördervereine Nationalpark Senne-Eggegebirge, der Förderverein der Adlerwarte Berlebeck, der Lippische Heimatbund (Fachstelle Umweltschutz und Landschaftspflege) sowie die Bezirkskonferenz Naturschutz OWL.
Gegen Natur- und Landschaftsschutz
Die Naturschutzverbände gehen laut Mitteilung unter anderem „aufgrund unzureichend vorliegender Antragsunterlagen und der Widersprüche zum rechtsgültigen Regionalplan davon aus, dass die vom Kreis Lippe offenbar unter großen Zeitdruck erteilte Genehmigung juristisch angreifbar ist“. Im Zuge der Klage soll zunächst eine umfassende Einsicht in die Akten ermöglicht werden. Daraus sollten sich weitere Informationen ergeben können, die die Klage stützen, heißt es weiter.
Ein Windpark mit sieben Windkraftanlagen im Kammbereich des Teutoburger Waldes widerspricht aus Sicht der Naturschutzverbände „gravierenden Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes“. Betroffen wären ökologisch wertvolle Waldflächen in einem laut Regionalplan ausgewiesenen „Bereich zum Schutz der Natur“. Aus gutem Grund hätten hier die Regionalplaner keine Windenergieflächen ausgewiesen. Diesem Planungsgrundsatz müsse jetzt auch die Rechtsprechung folgen.