Die Staatsanwaltschaft Detmold hält es für strafbar, dass ein Justizvollzugsbeamter (49) im Internet Videos geteilt und die mit dem der verbotenen Hamas zugeordneten „From the river to the sea“-Solgan versehen hat. Die Amtsrichterin teilt diese Ansicht nicht.
Brisanter Fall
Hamas-Terror toleriert? JVA-Mitarbeiter aus Detmold steht wegen Postings vor Gericht
