Detmold/Spork-Eichholz. Die Heizlüfter liefen am vergangenen Wochenende im Mehrfamilienhaus am Dreierkrugplatz auf Dauerbetrieb. Der Grund: Bis zu minus 13 Grad Außentemperatur - und keine Heizung. Diese war am Samstag, 9. Januar, erneut ausgefallen. „Zwischenzeitlich hatten wir Heizung und warmes Wasser, da ein Tanklaster 2000 Liter Öl angeliefert hatte“, berichtet Bewohner Florian Redecker der LZ. Er habe den Lieferfahrer selbst nach der Menge gefragt - „und das ist eher wenig, da wir meines Wissens nach zwei 5000-Liter-Behälter im Keller haben“, so der junge Mann. Er ist empört, dass das „alte Spiel“, das die Deutsche Kapital Immobilien mit Sitz in Enger mit ihnen als Mieter offenbar spiele, nun weitergehe. Im Haus wohne mindestens ein Kind, so Redecker. „Wenn wir Erwachsenen kalt duschen müssen, ist es ja das eine. Doch das sogar Kinder unter dieser Situation leiden müssen, das kann einfach nicht wahr sein.“ Ein Nachbar und er würden nun Prozesskostenhilfe beantragen, sich einen Anwalt für Mietrecht nehmen, und dann den Klageweg beschreiten. Denn nach wie vor sei seitens der DKI niemand zu erreichen. Strafanzeige wird weiter geprüft Laut Alexander Görlitz von der Detmolder Staatsanwaltschaft liegt die Strafanzeige der Mieter wegen Körperverletzung durch Unterlassen zurzeit beim zuständigen Dezernenten. „Für die Staatsanwaltschaft geht es darum, den strafrechtlichen Vorwurf zu prüfen“, so Sprecher Görlitz. Was das angehe, bewege sich der Vorgang im zeitlichen Rahmen. Für Februar rechnet er mit neuen Erkenntnissen. Was die konkrete Inbetriebnahme der Heizung betrifft, so rät er den Bewohnern, zivilgerichtlich einen Eilantrag zu stellen - was die Mieter nun auch vorhaben. Die LZ hat unterdessen auf eine schriftliche Anfrage vom 19. Dezember 2025 nach wie vor keine Antwort seitens der DKI erhalten. Einer der Gesellschafter der GmbH, Besim Rexhepaj, führt seit vielen Jahren ein Bauunternehmen in Bünde. Auch ihm wurde nun ein Fragenkatalog zugeschickt. Er gab daraufhin an, „zu 0,0 Prozent“ über die Vorgänge im Bilde zu sein. Geschäftsführer Pascal Wöhrmann meldete sich kurz darauf telefonisch. In seiner Version der Dinge habe die DKI sich aufgrund von Betriebskosten-Außenständen von aktuell 17.000 Euro veranlasst gesehen, die Heizung nicht zu befüllen. „Wir sind doch kein Sozialamt“, so Wöhrmann, „die Betriebskosten sind für uns ein durchlaufender Posten“. Er wolle der LZ Belege für die Nichtzahlung von Betriebskosten vorlegen, „wir haben da nichts zu verbergen“. Dass von diesem Vorgehen auch völlig unbeteiligte Mieter betroffen seien: für den Geschäftsführer „traurig, aber nicht zu ändern“. Versorgungssperren nicht zulässig Das Recht hat die DKI bei dieser Methode, selbst wenn es Außenstände geben sollte, nicht auf ihrer Seite: Der Vermieter ist auf Basis von Paragraf 535 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs während des laufenden Mietverhältnisses verpflichtet, dem Mieter die Nutzung der Wohnung einschließlich Versorgung wie Wärme oder Wasser zu ermöglichen. Selbst wenn Leistungen wie Betriebskosten nicht gezahlt werden, ist das Abstellen der Versorgung, etwa als Druckmittel, nicht rechtmäßig. Vermieter müssten hier auf Instrumente wie Mahnungen, Klagen und gegebenenfalls Kündigungen zurückgreifen. Auf die etwaigen Folgen womöglich unrechtmäßiger Versorgungssperren angesprochen, bezeichnete Wöhrmann diese als „unternehmerisches Risiko“. Es gebe im Immobiliensektor zuletzt eine Menge Insolvenzen. Diese gelte es aus seiner Sicht abzuwenden - auch, um nach wie vor überhaupt günstigen Wohnraum anbieten zu können.