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Detmold

Fütterung von Tauben: Verstöße können mit Geldbuße geahndet werden

Schilder machen auf das Verbot aufmerksam

Detmold. "Das Füttern wild lebender Tauben ist verboten", heißt es in einer Verordnung der Stadt Detmold von 2009. Verstöße hiergegen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Um auf das Taubenfütterungsverbot hinzuweisen und auf Grund wiederholter Beschwerden und Anregungen aus der Bevölkerung, wurden in dieser Woche in der Innenstadt erneut Schilder aufgestellt, die auf das Verbot aufmerksam machen. Zwei, schreibt die Stadt in einer Pressemitteilung, stehen auf dem Marktplatz, denn dort sei das Problem in Verbindung mit dem Wochenmarkt besonders brisant. Auch die Marktbeschicker unterstützen dieses Verbot mit eigenen Hinweisschildern.

"Die Eigenschaft der Tauben, in großen Gruppen aufzutreten, und die Standorttreue dieser Vogelart beinhaltet zwangsläufig ein Konfliktpotenzial. Starke Verunreinigungen stören; weiterhin vermag die mit dem Kot ausgeschiedene Harnsäure ernsthafte Schäden in der Bausubstanz der Gebäude zu verursachen", heißt es weiter.

Der Kotabwurf in sensiblen Bereichen wie Kinderspielplätzen, Krankenhausanlagen oder den Lebensmittelständen auf dem Markt führe zu hygienischen Belastungen und beinhalte gesundheitliche Gefahren. Ein wirksames Instrument zur Verringerung der Taubenpopulationen wird in der Reduzierung beziehungsweise Einstellung des Taubenfütterns gesehen. Denn das ständig vorhandene Überangebot von Futter veranlasst die Tauben zum ständigen Brüten. Andrea Führing von der städtischen Ordnungsbehörde werde in den nächsten Wochen verstärkt auf die Einhaltung achten.

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