Darmstadt (dpa/seh). Für fünfeinhalb Jahre muss die gebürtige Detmolderin Heidi K. ins Gefängnis. Die 48-jährige Lehrerin hatte ihren inzwischen verstorbenen Kollegen Horst Arnold zu Unrecht der Vergewaltigung bezichtigt und so unschuldig ins Gefängnis gebracht.
Das Landgericht Darmstadt verurteilte sie am Freitagmorgen wegen schwerer Freiheitsberaubung. Die Frau, die früher in Bielefeld unterrichtete, hatte als Lehrerin ihren Kollegen im Jahr 2002 vor Gericht beschuldigt, sie an einer Schule in Reichelsheim im Odenwald vergewaltigt zu haben. Der Mann wurde deshalb zu fünf Jahren Haft verurteilt.
In einem Wiederaufnahmeverfahren war der Mann dann im Jahr 2011 von dem Vorwurf freigesprochen worden. Er starb ein Jahr später an Herzversagen in Völklingen im Saarland.
Heidi K. nahm das Urteil völlig emotionslos zur Kenntnis. Erst als die Kammervorsitzende die Gründe des Urteils erläuterte und erklärte, an welchen Stellen sie nach Ansicht der Kammer gelogen habe, runzelte sie die Stirn und schüttelte mehrfach den Kopf.
"Es war keine einfache Entscheidung", erklärte die Vorsitzende. Insbesondere deshalb, weil die Kammer keinen Eindruck von dem beschuldigten Kollegen mehr bekommen konnte.
Ausdrücklich wies die Kammervorsitzende darauf hin, dass für die Angeklagte natürlich auch die Unschuldsvermutung gegolten habe.
Torsten Rock, einer der beiden Verteidiger von Heidi K., kündigte an, es werde eine Revision angestrebt. Dazu aber wolle sich die Verteidigung einen Revisionsexperten aus Köln ins Team holen.