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Keine Walpurgisnacht an den Externsteinen

Yvonne Glandien

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Die Externsteine gelten unter Spirituellen als mystischer Kraftort. In der Nacht zum 1. Mai wollen hier jedes Jahr viele zusammen feiern. - © Archivfoto: Maren Brettmeier
Die Externsteine gelten unter Spirituellen als mystischer Kraftort. In der Nacht zum 1. Mai wollen hier jedes Jahr viele zusammen feiern. (© Archivfoto: Maren Brettmeier)

Horn-Bad Meinberg. An den Externsteinen in den Mai feiern, das íst seit vielen Jahren Tradition. Hier treffen sich Spirituelle aus ganz Deutschland, um die Walpurgisnacht zu zelebrieren. Doch in diesem Jahr gibt es eine klare Ansage der Stadt: Weite Teile des Geländes werden abgesperrt, strenge Kontrollen sollen Zusammenkünfte regulieren.

Bereits seit einigen Jahren waren die Auflagen für die Festnacht verschärft worden. So galt an den Externsteinen in der Vergangenheit ein Alkoholverbot, Zelten und offene Feuer waren ebenso untersagt. Mit der Allgemeinverfügung, die die Stadt zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen hat, wird auch der Zugang zum Gelände um die Externesteine und den anliegenden Parkplat geregelt.

"Einige Beschränkungen gelten ab sofort, andere strengere Regelungen wurden insbesondere zur vorsorglichen Verhinderung von Zusammenkünften im Rahmen der „Walpurgisnacht" getroffen", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt. Ziel sei es, Menschenansammlungen zu vermeiden.

1. Der öffentliche Parkplatz an den Externsteinen darf für touristische Zwecke nicht zum Parken von Kraftfahrzeugen genutzt werden. Gleiches gilt für die gesamte Zufahrt von der Externsteiner Straße (L 828) zum Parkplatz und die angrenzenden Grünflächen. Die geltenden verkehrsrechtlichen Anordnungen bleiben hiervon unberührt.

2. Das Betreten der Felsen der Externsteine, die zwischen dem Teich und dem Weg liegen, ist verboten.

3. Das Betreten der Grünflächen nordöstlich der Externsteine ist verboten. Hiervon ausgenommen sind die Wege innerhalb der gekennzeichneten Fläche.

4. Das Übernachten unter freiem Himmel, in Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder anderen Fahrzeugen ist im Umkreis von 2000 Metern um die Externsteine verboten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass auf dem gesamten Gelände um die Externsteine intensive Kontrollen erfolgen und Zuwiderhandlungen strikt geahndet werden.

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