Das Betreiberehepaar hatte im April 2020 Gäste auf seiner Terrasse bewirtet. Auch wenn es Kaffee und Kuchen verschenkte, habe es damit gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen, sagt die Richterin.
Horn-Bad Meinberg
Gericht bestätigt Geldbuße: Entenkrug ist gastronomischer Betrieb