Horn-Bad Meinberg. Weil die Märkte im künftigen Fachmarktzentrum Horn gewechselt haben und sich dadurch auch leicht die ihnen zugeordneten Flächengrößen ändern, muss nun der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu beschlossen und offengelegt werden. Von den Außenabmessungen werde sich die Gebäudegröße nicht ändern, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit. Die Politik entscheidet im Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften in dessen nächster Sitzung am Donnerstag, 22. August.
Warum der ursprüngliche Zeitplan für das Nahversorgungszentrum am nordöstlichen Rand des historischen Stadtkerns Horn - eigentlich hatte das Fachmarktzentrum im August 2023 eröffnen sollen - nicht mehr umsetzbar ist, erklärt die Stadt mit einem kurzen Abriss der Ereignisse: Nachdem der Bebauungsplan im Juni 2022 rechtskräftig geworden sei, sei im August beim Oberverwaltungsgericht NRW ein Normenkontrollantrag eingereicht mit dem Ziel, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für unwirksam zu erklären. Parallel zu diesem Verfahren habe die gleiche Klägerin aus der Nachbarschaft auch gegen die vom Kreis Lippe erteilte Baugenehmigung für die Errichtung des Fachmarktzentrums geklagt. Zudem sei von der Klägerin ein Eilverfahren zur Erlangung der aufschiebenden Wirkung der Klage eingeleitet worden. Das hatte im Mai 2023 letztendlich Erfolg und bedeutete für das Projekt einen Baustopp.
Mängel waren heilbar
Die vom Gericht gerügten Mängel des Bebauungsplans waren durch ein ergänzendes Verfahren heilbar, sodass der vorhabenbezogene Bebauungsplan im November 2023 erneut rechtskräftig wurde. „Jedoch bestätige das Oberverwaltungsgericht erst in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2024, dass der Bebauungsplan ordnungsgemäß geheilt worden war, und hob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung vom 4. Mai 2023 wieder auf“, schreibt die Stadt. Die Arbeiten durften weitergehen. Am neuen Aldi-Markt sollen sie bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Wegen des Anbieter-Wechsels ändern sich die Verkaufsflächen von einem Lebensmittelvollsortimenter (Edeka) einschließlich Backshop mit 2100 Quadratmetern, einem Getränke-Fachmarkt (Trinkgut) mit 800 Quadratmetern, einem Lebensmitteldiscounter (Aldi) mit 1050 Quadratmetern und einem Drogerie-Fachmarkt (Rossmann) mit 711 Quadratmetern zu einem Lebensmitteldiscounter II (Lidl) mit 1550 Quadratmetern und Backshop / Café mit 150 Quadratmetern, einem Non-Food-Discounter (Action) mit 799 Quadratmetern, einem Lebensmitteldiscounter (Aldi) mit 1041 Quadratmetern und einem Drogerie-Fachmarkt (Rossmann) mit gleichbleibend 711 Quadratmetern.
Sollte der Ausschuss den Aufstellung- und Entwurfsbeschluss der Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fassen, werde die Stadt im Anschluss die öffentliche Auslegung und die Behördenbeteiligung durchführen, schreibt Vogt.