Das Verwaltungsgericht sieht keine Fehler in der nun veränderten Baugenehmigung. Auch durch Lärm sei die klagende Nachbarin nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Fachmarktzentrum
Mindener Gericht weist Klage gegen Horner Fachmarktzentrum ab
Das Verwaltungsgericht sieht keine Fehler in der nun veränderten Baugenehmigung. Auch durch Lärm sei die klagende Nachbarin nicht unzumutbar beeinträchtigt.