Das Verwaltungsgericht sieht keine Fehler in der nun veränderten Baugenehmigung. Auch durch Lärm sei die klagende Nachbarin nicht unzumutbar beeinträchtigt.
Mindener Gericht weist Klage gegen Horner Fachmarktzentrum ab

Das Verwaltungsgericht sieht keine Fehler in der nun veränderten Baugenehmigung. Auch durch Lärm sei die klagende Nachbarin nicht unzumutbar beeinträchtigt.
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