Horn-Bad Meinberg. Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung des städtischen Archivguts abgeschlossen. Der Rat stimmte der Einigung des Kreises Lippe mit den Städten Barntrup, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg sowie den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal, Leopoldshöhe und Schlangen zur interkommunalen Zusammenarbeit ohne Gegenstimmen zu. Das Archivgesetz NRW verpflichtet alle Kommunen, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu archivieren. Das kann auch durch die Übergabe an ein anderes öffentliches Archiv erfolgen. Mit der Vereinbarung zwischen dem Kreis und den Kommunen wird geregelt, dass die Archivierungsaufgaben gegen Kostenerstattung im Kreisarchiv erledigt werden. Die derzeitige Vereinbarung ist befristet bis Ende 2025. Der Kreis Lippe ist aber an einer Weiterführung der etablierten Zusammenarbeit interessiert. Durch die Bündelung der Aufgaben der kommunalen Archive ergäben sich Synergien, die auch weiterhin genutzt werden können, wie es heißt. Der nun vorgelegte Entwurf soll bis Ende 2030 gelten. Die Archivierung nach den gesetzlichen Vorgaben in Eigenregie würde höhere Personalkosten verursachen, erklärt die Verwaltung in einer Vorlage. Aktuell umfasst das Archiv der Stadt Horn-Bad Meinberg 143 Meter.