Horn-Bad Meinberg. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat der Aufstellung einer weiteren Windkraftanlage zugestimmt. Eine andere lehnte er dagegen ab. Auch der Antrag für ein Windrad nahe Holzhausen-Externsteine war Thema in der jüngsten Sitzung. Die Firma Umweltgerechte Kraftanlagen (UKA), die im Übrigen auch einen Antrag für eine Solarfläche auf dem Eickernberg bei Horn gestellt hat, plant die Errichtung von insgesamt drei Windenergieanlagen in der Nähe vom Dorf Hollhöfen. Zwei Standorte befinden sich im Bereich von Blomberg, an der Grenze zu Horn-Bad Meinberg, der dritte auf Horn-Bad Meinberger Gebiet. Beantragt ist jeweils eine Anlage mit einer Nabenhöhe von 179 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern und einer Gesamthöhe von 266,5 Metern. Standorte bei Hollhöfen Zum Hintergrund: Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz wurden die Länder dazu verpflichtet, einen prozentualen Anteil ihrer Fläche für die Windenergie auszuweisen. Zur Erreichung des Wertes wurde der Regionalplan OWL geändert und eine Ausweisung von Windenergiebereichen vorgenommen. Die beantragte Windenergieanlage im Außenbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg befindet sich innerhalb der festgesetzten Windenergiebereiche und ist somit privilegiert zulässig. „Wir orientieren uns an der geltenden Planung“, erläuterte Celil Celik (SPD) in der Sitzung. Der Ausschuss gab das sogenannte gemeindliche Einvernehmen für die Planung, über die der Kreis entscheidet. Standorte bei Oberschönhagen Die Windenergie Oberschönhagen GbR plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen bei Oberschönhagen. Zwei der Windräder sind auf Blomberger und Detmolder Gebiet, an der Grenze zu Horn-Bad Meinberg geplant, das dritte in Horn-Bad Meinberg. Die Standorte befinden sich östlich von Oberschönhagen. Beantragt sind jeweils Anlagen mit einer Nabenhöhe von 174,5 Metern, einem Rotordurchmesser von 175 Metern und einer Gesamthöhe von 262 Metern. Für die Anlage im Außenbereich gab der Ausschuss aus dem gleichen Grund ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung teilte außerdem mit, dass sie eine Stellungnahme zu einem Antrag des Prinzen zur Lippe zu einer Anlage in der Nähe von Holzhausen-Externsteine auf den Weg gebracht habe. Die Stadt hatte dazu ihr gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt. Im Zuge des erneuten Beteiligungsverfahrens vom Juli dieses Jahres wurde die Stadt erneut um Stellungnahme gebeten. Sie hat auch diesmal das gemeindliche Einvernehmen versagt. Begründet wurde dies zum einen mit der geänderten Rechtslage, nach der für Standorte außerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete kein berechtigtes Interesse mehr besteht. Zum anderen bestehen nach wie vor planungsrechtliche Versagungsgründe. Dazu zählen erhebliche Beeinträchtigungen der Belange von Naturschutz, Landschaftsbild, Erholungs- und Gesundheitstourismus sowie Gefahren für die Wasserwirtschaft.