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Kreis Lippe

Frau verklagt ihren Schönheitschirurgen

Breite Narben nach Facelifting: Patientin will 40.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz

Detmold/Bielefeld. Einen seltenen Fall von Arzthaftung hat die Zivilkammer des Landgerichts Detmold verhandelt. Nach einer aus ihrer Sicht misslungenen Schönheits-OP hat eine Frau ihren Chirurgen verklagt.

Schön ist nicht schön, Gefallen macht schön, sagt ein Sprichwort. Das trifft auch auf Menschen zu, die sich selbst nicht schön finden. So wie eine Bielefelderin, die sich deshalb unter das Messer eines plastischen Chirurgen in Lippe begab. Allerdings war sie auch mit diesem Ergebnis nicht zufrieden – und verklagte den Arzt auf 40.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Die Endvierzigerin wollte sich ihre Schläfen liften lassen und wünschte sich „Katzenaugen“ – also wandte sie sich im Herbst 2011 an einen lippischen Schönheitschirurgen. In mehreren längeren Terminen legten Arzt und Patientin die Vorgehensweise fest: klassisches Facelifting – die Straffung der unteren Gesichtspartie – und die operative Korrektur der hängenden Augenlider und Tränensäcke waren geplant. Er analysierte ihr Gesicht und erklärte, welche Eingriffe er für sinnvoll hielt.

„Sie war eine anspruchsvolle Patientin“, berichtete der Arzt dem Gericht.  Doch am Ende habe er das Gefühl gehabt, dass man sich einig war. Im April 2012 folgte die Operation, die gut verlaufen sei: „Ich hatte ein sehr gutes Gefühl nach der Operation. Und bei der Nachbesprechung hatte ich den Eindruck, dass auch die Patientin zufrieden war.“

Doch der Schein trügte: Die Frau zeigte sich alles andere als glücklich mit ihrem neuen Gesicht: „Die Augen waren nicht wie bei Katzenaugen nach oben gezogen, sondern nach unten“, sagte sie dem Gericht. Zudem gab sie an, dass sie unter hässlichen Narben hinter den Ohren und am unteren Augenlid, deformierten Ohrläppchen  und einer asymmetrischen Gesichtsform leide. Auch eine Delle im Bein, die der Arzt operiert hatte, habe sich nicht verbessert, sondern verschlechtert. Von dem vereinbarten Honorar in Höhe von 6.500 Euro behielt die Patientin deshalb rund 3.000 Euro ein – und verklagte den Arzt.

Die Kunstfehler, die die Frau dem Schönheitschirurgen  vorwarf,  konnte  Gutachter  Prof. Hisham Fansa, plastischer Chirurg aus München, im Prozesstermin nicht  bestätigen: „Rein technisch gesehen war alles in Ordnung“, lautete sein Fazit.

Richtig sei, dass die Narben bei der Patientin etwas breiter  geworden seien – ob das an der Operation oder der Wundheilung gelegen habe, sei nicht zu klären: „Aber ohne Narben geht es bei einer Schönheits-OP auch nicht“, unterstrich Fansa. Das Ergebnis liege „im normalen Bereich“. Eine Nachkorrektur könne Abhilfe schaffen. Behandlungsfehler konnte Fansa auch am Bein nicht feststellen.

Der Gutachter wies zudem darauf hin, dass das Ziel einer Schönheits-OP die Straffung der erschlafften Haut sei, nicht aber die völlige Veränderung des Gesichts: „Wenn jemand zu mir kommen würde und Katzenaugen verlangte, würde ich ihn zum Psychologen schicken.“

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Jörg Mertens  hielt die Klage der Bielefelderin ergo für „recht aussichtslos“ und schlug einen Vergleich vor: Der Arzt sollte auf seine Restforderung in Höhe von gut 3.000 Euro verzichten, dafür sollte die Klage zurückgenommen werden. Der Mediziner willigte ein: „Unter der Bedingung, dass ich die Frau nie wiedersehen muss.“ Doch die Klägerin wollte sich darauf nicht einlassen: „Es geht nicht um kleine Korrekturen. Meine Haut ist gerissen. Ich habe immer noch Schmerzen“, klagte sie gegenüber der LZ: „Wir hatten einen Vertrag. Daran hat er sich nicht gehalten. Und das ist Betrug.“

Nun wird das Gericht Ende Mai ein Urteil fällen.

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