Kreis Lippe. Ein 66-Jähriger soll sich im September vergangenen Jahres in ein Nachbarzimmer des Gemeindepsychiatrischen Zentrum (GPZ) geschlichen haben und dort einen Mitpatienten, der fixiert auf seinem Bett lag, angezündet haben. Am Dienstag musste sich der Mann wegen versuchten Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung im schuldunfähigem Zustand vor dem Detmolder Landgericht verantworten. Der Rentner bestritt zum Prozessstart die Tat. Er habe den Mitpatienten nicht angezündet, da er das Opfer nicht hasse, so der 66-Jährige, der inzwischen ins Zentrum für Forensische Psychiatrie nach Lippstadt-Eickelborn verlegt worden ist. Er habe im Herbst vergangenen Jahres auf der GPZ-Isolierstation gelegen und sei im Laufe der Löscharbeiten ins Visier der Ermittler geraten, obwohl er nichts gemacht habe. „Ich bin schon etwas überrascht" „Diese Aussage unterstützte das Brandopfer im Zeugenstand, da er von eine Selbstverbrennung berichtete", sagt Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Auf die Frage, wie er trotz Fixierung auf dem Bett mit dem Feuerzeug einen Brand am Fußende gelegt haben könne, sei das Opfer eine Antwort schuldig geblieben. „Ich bin schon etwas überrascht. Wir haben den 66-Jährigen aufgrund der Indizien am Tatort angeklagt, und nun kommt das Opfer und behauptet, es war eine Selbstanzündung", so Imig. Daher müssten weitere Zeugen, die zum Termin am Dienstag nicht erschienen seien, am zweiten Verhandlungstag gehört werden. „Wir sind keine Amateure und lassen uns nicht austricksen", so Imig. Trotz dieses etwas „konfusen" Prozessstartes stehe fest, dass niemand schwer verletzt worden sei. Der fixierte GPZ-Patient, der im Bett schon in Flammen gestanden habe, sei von von mehreren Helfern gerettet worden, wobei er zu diesem Zeitpunkt bereits Verbrennungen zweiten Grades an Beinen und eine schwere Rauchgasvergiftung erlitten habe. Auch die Helfer hätten sich Verbrennungen sowie Rauchvergiftungen zugezogen. GPZ-Geschäftsführer Karl Eitel-John erklärte, dass Feuerzeuge in der Einrichtung erlaubt seien: „Wir können die Feuerzeuge nur verbieten, wenn die Menschen zwangseingewiesen werden, sonst nicht." Die Verhandlung wird am Dienstag, 24. März, um 9 Uhr fortgesetzt.