Der psychiatrische Gutachter hält den Angeklagten für schuldfähig. Seine Alkoholsucht sei kein Auslöser für die ihm vorgeworfenen Taten.
"Führerscheinkönig" beleidigt sich durch den vorletzten Prozesstag
Der psychiatrische Gutachter hält den Angeklagten für schuldfähig. Seine Alkoholsucht sei kein Auslöser für die ihm vorgeworfenen Taten.