Ab Oktober müssen Feste in der Öffentlichkeit beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. Viele lippische Kommunen führen stichpunktartige Kontrollen durch.
Private Feierlichkeiten: Aktuell nur nach Anmeldung
Ab Oktober müssen Feste in der Öffentlichkeit beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. Viele lippische Kommunen führen stichpunktartige Kontrollen durch.