Ab Oktober müssen Feste in der Öffentlichkeit beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. Viele lippische Kommunen führen stichpunktartige Kontrollen durch.
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Ab Oktober müssen Feste in der Öffentlichkeit beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. Viele lippische Kommunen führen stichpunktartige Kontrollen durch.
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