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Raphael Bartling

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Feste zu herausragenden Anlässen in der Öffentlichkeit müssen spätestens drei Werktage vorab beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. - © Pixabay
Feste zu herausragenden Anlässen in der Öffentlichkeit müssen spätestens drei Werktage vorab beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. (© Pixabay)

Ab Oktober müssen Feste in der Öffentlichkeit beim zuständigen Ordnungsamt angemeldet werden. Maximal 50 Gäste sind erlaubt. Viele lippische Kommunen führen stichpunktartige Kontrollen durch.

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