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Kreis Lippe

Bürokratischer Weg zu den Schnelltests

Die Einführung von Corona-Schnelltests für Bewohner, Mitarbeiter und Besucher von Pflegeheimen und ambulanten Diensten bedeutet mehr Aufwand für die Einrichtungen. Unter anderem muss ein Testkonzept vorgelegt werden. - © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Damit Pflegeheime und ambulante Dienste mit Corona-Schnelltestungen arbeiten können, müssen sie dem Kreisgesundheitsamt vorab ein Testkonzept vorlegen. Auch die Pflegekräfte müssen geschult werden.

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