Detmold. Die Justizvollzugsanstalt Detmold (JVA) hat vor einigen Jahren mit der Lebensälterenabteilung (LÄA) ein bundesweit beachtetes Modellprojekt gestartet, das auf die besonderen Bedürfnisse älterer Strafgefangener Rücksicht nimmt. Dazu gehörten auch erleichterte Bedingungen für Aufenthalte jenseits der JVA-Mauern. Die hat das Justizministerium vergangenes Jahr zurück genommen. Für den SPD-Landtagsabgeordneten Dennis Maelzer Anlass, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten – er sieht die Arbeit der LÄA gefährdet. Was das Justizministerium nicht so sieht. Die LÄA wurde in der JVA vor einigen Jahren gegründet, weil ältere Strafgefangene (ab 62 Jahre), die kaum noch Aussicht auf ein Leben in Freiheit haben, introvertierter, depressiver, ängstlicher und passiver sind als jüngere, so die JVA auf ihrer Webseite. Einer möglichen Isolation und dem Gefühl der Benachteiligung dieser Inhaftierten soll mit besonderen Behandlungs-, Beschäftigungs- und Freizeitangeboten begegnet werden. Dazu gehören auch die sogenannten „Ausführungen", ein Ausflug eines älteren Häftlings außerhalb des Gefängnisses mit ausnahmsweise einem Justizbediensteten (normalerweise sind es zwei). Diese Ausnahme hat das NRW-Justizministerium am 5. Mai 2015 genehmigt, aber am 28. September 2019 wieder kassiert. Maelzer hatte seine Kleine Anfrage in die provokante Frage gekleidet, ob die Landesregierung der erfolgreichen Arbeit der Lebensälterenabteilung an der JVA Detmold Steine in den Weg lege. Die Abteilung richte ihre Arbeit an den besonderen Bedürfnissen von Gefangenen jenseits des 62. Lebensjahres aus. Dazu gehörten eine spezifische Gesundheitsfürsorge, der Schutz vor jüngeren Gefangenen, verständnisvolles Personal, selbstständigkeitsfördernde Betreuung sowie angemessene Beschäftigung. Wichtig sei auch, die Mobilität der älteren Inhaftierten zu erhalten, wozu die Ausführungen dienten. Die seien durch Rücknahme der Ausnahmegenehmigung aber deutlich erschwert. Maelzers Befürchtung: Werden Besonderheiten der LÄA zurückgefahren, könne diese ihrem Anspruch nicht mehr gerecht werden, was das Vorzeigeprojekt zurückwerfe. Anforderungen an Begleitausgänge sind geringer In seiner Antwort unterscheidet das Justizministerium zwischen Ausführungen, die der ständigen Beaufsichtigung des Gefangenen durch mindestens zwei Justizbeamte bedürfen, und sogenannten „Begleitausgängen", bei denen ein Gefangener außerhalb der JVA durch eine von dieser als geeignet angesehenen Person begleitet wird. Die Anforderungen an Begleitausgänge sind also geringer als an Ausführungen. Einer „Eins-zu Eins-Ausführung" lägen aber im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen zugrunde wie einem Begleitausgang. Eines von beidem wäre dann überflüssig. Das Justizministerium möchte aber die Unterschiede beider Varianten gewahrt wissen. Maelzers Frage, ob es bislang bei Ausführungen Lebensälterer Übergriffe oder Fluchtversuche gegeben habe, und ob weitere Einschränkungen geplant seien, verneinte das Justizministerium. Dem erhöhten personellen Aufwand in der LÄA habe man durch einen entsprechenden Personalschlüssel Rechnung getragen. Oliver Burlage, Leiter der JVA Detmold, ist mit der Entscheidung, die Ausnahmegenehmigung zurück zu nehmen, nicht glücklich, akzeptiert sie aber: „Ich habe der Aufsichtsbehörde meine Sichtweise dargelegt, aber sie bleibt bei ihrer Auffassung." Der Prüfaufwand sei bei einer Ausführung – abhängig vom Einzelfall, der Straftat und dem Strafmaß – höher als bei einem Begleitausgang und binde natürlich Personal. Das könne die Arbeit in der LÄA zwar etwas schwieriger machen, Burlage glaubt aber nicht, dass sich das in der Praxis großartig auswirken wird: „Die Arbeit in der Lebensälterenabteilung wird weitergehen."