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Kreis Lippe

Ende der Notbremse: Ab 21. Mai fährt in Lippe das öffentliche Leben hoch

Kreis Lippe. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt im Kreis Lippe auch zur Wochenmitte den fünften Werktag in Folge unter 100. Wie der Kreis am Mittwochnachmittag mitteilte, tritt die Bundesnotbremse damit ab Freitag, 21. Mai, für Lippe außer Kraft. Das Ministerium habe die Unterschreitung bereits offiziell festgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Getestete, Geimpfte und Genesene zum Pfingstwochenende die Angebote der Gastronomie, Hotellerie und Kultur wahrnehmen.

Um den Start zu vereinfachen, hat der Kreis eine Art Leitfaden veröffentlicht: „Unsere Kreisverwaltung sowie die Städte und Gemeinden hatten in den vergangenen Tagen viel Austausch mit Anbietern und Kunden, die sich informieren und vorbereiten wollten. Das Ministerium hat die Unterschreitung offiziell festgestellt. Die Öffnung wird ab Freitag dadurch möglich und wir wollen den Start unterstützen, indem wir Informationen zu Orientierung geben", wird Landrat Dr. Axel Lehmann in der Pressemitteilung zitiert.

Information

Öffnungen auch in Augustdorf und Leopoldshöhe


Der Kreis Lippe weist darauf hin, dass "sich die
gemeindescharfen Einschränkungen", die in der Allgemeinverfügung
erlassen worden sind, "ausschließlich auf Gottesdienste und private
Treffen beziehen". Betroffen davon sind aktuell Augustdorf und Leopoldshöhe. In beiden Gemeinden dürfen aber beispielsweise
Außengastronomie, Hotellerie und Kultureinrichtungen öffnen.

Welche Nachweise benötigen Geimpfte und Genesene?

Geimpfte müssen den vollständigen Impfschutz nachweisen. Dafür können sie bei einer Kontrolle den Impfpass im Original vorlegen. Je nach Impfstoff sind ein oder zwei Impfungen im Impfpass dokumentiert. Zudem müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Dies gilt auch, wenn man als Genesener eine Impfung erhalten hat: In diesem Fall ist nur eine Impfung erforderlich, allerdings muss auch diese mindestens 14 Tage her sein.

Für Geimpfte gilt natürlich auch ein Verbot, das Angebot wahrzunehmen, wenn die Person Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion zeigt. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.

Genesene können sich durch einen Nachweis einer PCR-Testung oder auch der Quarantäne-Bescheinigung ausweisen. Der positive PCR-Test (oder ein anderer Nukleinsäurenachweis) muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen. In der Regel hat die Person das Laborergebnis durch den Hausarzt, das Gesundheitsamt oder ein Labor erhalten. Ist der Nachweis zwischenzeitlich verloren gegangen, ist der Hausarzt oder das Labor der richtige Ansprechpartner den Nachweis erneut anzufordern.

Personen, die durch das Gesundheitsamt des Kreises Lippe eine Quarantäne-Bescheinigung erhalten haben, sollten das Dokument noch einmal anschauen. Auf dem Quarantäne-Bescheid stehen die personenbezogenen Daten und dass die Person infiziert war. Kontaktpersonen, die ohne Infektion präventiv in Quarantäne waren, haben diesen Nachweis nicht, sie gelten auch nicht als Genesene. Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe hat daher entschieden, keine zusätzliche Bescheinigung auszustellen, auch weil eine landesweit einheitliche Bescheinigung als einheitlicher Nachweis in der Diskussion ist.

Auch für Genesene gilt zusätzlich, dass nur Personen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome sich regelkonform und insbesondere solidarisch gegenüber ihren Mitmenschen verhalten. Geimpfte und Genesene verbindet zudem, dass sie auch kein negatives Testergebnis brauchen.

Welche Voraussetzungen müssen Getestete erfüllen?

Den Nachweis über ein negatives Testergebnis können die Personen 48 Stunden einsetzen. Die Übersicht der beauftragten Bürgerteststellen finden Interessierte unter www.kreis-lippe.de/corona.

Einzelne Gewerbetreibende beziehungsweise Dienstleister hatte die Idee, für Kunden einen Selbsttest unter Aufsicht zu ermöglichen. Allerdings dürfen nach der Corona-Schutzverordnung nur Nachweise von zugelassenen Bürgerteststellen akzeptiert werden. Vor dem verlängerten Pfingstwochenende wird eine große Nachfrage nach Bürgertestungen entstehen und daher hat das Gesundheitsamt die zugelassen Teststellen kontaktiert und einen erweiterten Service an den Feiertagen angeregt.

Haben Anbieter einen erweiterten Service gemeldet, so sind Öffnungszeiten an den Pfingstfeiertagen unter www.kreis-lippe.de/corona aufgenommen.

Für alle Geimpften, Genesenen und Getesteten gilt:
Die „AHA-Regeln" sind verpflichtend. So müssen geimpfte, genesene und getestete Personen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Abstandsgebote einhalten und Vorgaben in Hygiene- und Schutzkonzepten beachten, wo immer diese Maßnahmen für den Gesundheitsschutz vorgeschrieben sind.

Infos zu den aktuellen Corona-Regeln

Informationen zu den Coronaregeln in Nordrhein-Westfalen sind unter www.land.nrw/corona veröffentlicht. Die kreisweiten und gemeindespezifischen Regelungen für den Kreis Lippe finden die Lipperinnen und Lipper unter www.kreis-lippe.de/corona.

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