Kreis Lippe. Frische Brötchen an Neujahr? – Das kann wohl klappen. Auch in diesem Jahr achtet die Bezirksregierung darauf, dass die Geschäfte sich über den Jahreswechsel an die geltenden Ladenöffnungsregeln halten. Wie sie in ihrer jüngsten Pressemitteilung betont, dürfen Verkaufsstellen, die überwiegend Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren zum Verkauf anbieten, an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden öffnen.
Was nicht heißt, dass jetzt ein ganzer Supermarkt öffnen dürfte: Es sei lediglich erlaubt, die genannten Waren und „ein begrenztes Randsortiment“ zu verkaufen.
Das gelte auch für den Neujahrstag am kommenden Samstag. Dabei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Daher können unter anderem Bäckereien und Floristen an Neujahr ihr Ladengeschäft zum Verkauf öffnen. Über eine Öffnung entscheidet der jeweilige Ladeninhaber.
Weitere Sonderregelungen bestehen übrigens auch für bestimmte andere Verkaufsstellen, etwa für Apotheken, Tankstellen sowie Flughäfen und Personenbahnhöfe. Weitere Auskünfte erteilt jedes örtliche Ordnungsamt.