To-Go-Essen in Mehrweg-Verpackungen: Das gilt es ab sofort zu beachten

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Essen daheim: Wer sich mittags einen Salat oder etwas anderes holt, hat in vielen Fällen Anspruch auf Mehrweggeschirr. - © Verbraucherzentrale
Essen daheim: Wer sich mittags einen Salat oder etwas anderes holt, hat in vielen Fällen Anspruch auf Mehrweggeschirr. (© Verbraucherzentrale)

Kreis Lippe. Seit Jahresbeginn sind Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, gesetzlich dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter anzubieten. Hier sind die Fakten.

Wer muss Mehrweg anbieten? Alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastikverpackungen (wie Menüschalen oder Boxen aus Kunststoff) oder Getränke in To-go-Bechern (egal aus welchem Material) verkaufen. Dazu gehören etwa Restaurants, Cafés, Kantinen, Imbisse, Supermärkte mit Fertigsalattheken, Bäckereien oder Metzgereien. Die Mehrwegbehälter sind als Alternative zu Einwegbehältern anzubieten und die Kunden müssen auf das Mehrwegangebot deutlich sichtbar hingewiesen werden.

Gibt es Ausnahmen? Nur sehr kleine Betriebe mit maximal fünf Mitarbeitern und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Pflicht ausgenommen. Sie müssen aber auf Wunsch Essen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen. Ketten – zum Beispiel Imbisse und Bäckereien an Bahnhöfen – können von der Ausnahme für kleine Unternehmen keinen Gebrauch machen.

Sind Take-away-Angebote in Mehrweg teurer? Sie dürfen nicht teurer sein als das Angebot in Einweg. Auch müssen für alle Angebotsgrößen entsprechende Mehrwegbehälter (zum Beispiel bei Kaffee zum Mitnehmen klein, mittel, groß) zur Verfügung stehen. Die Betriebe dürfen die Mehrwegverpackung gegen Pfand ausgeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. Sie müssen die Gefäße reinigen und dafür Sorge tragen, dass diese hygienisch einwandfrei sind.

Was sagen lippische Gastronomen zu der neuen Regelung und wen betrifft es überhaupt? Das erfahren Sie hier.

Wie hoch ist das Pfand? Die Pfandhöhe für einen Kaffeebecher beträgt etwa einen Euro, für andere Gefäße müssen Kunden vier bis zwölf Euro hinterlegen. Manche Poolsysteme funktionieren über eine App, die die Ausleihe registriert und erst kassiert, wenn das Gefäß nicht zurückgebracht wird. Verbrauche sollten sich bei der Bestellung informieren, wie das jeweilige Mehrwegsystem funktioniert, wo sie die Behältnisse zurückgeben können und wie das Pfand erstattet wird.

Welche Mehrwegsysteme gibt es? Die Ausgabe und Rücknahme von Mehrweggeschirr kann vom einzelnen Gastronomen, im lokalen Zusammenschluss mehrerer Betriebe oder überregional organisiert sein. „Coffee to go“ im Mehrwegbecher ist schon weit verbreitet, aber inzwischen gibt es auch Mehrweg-Schalen und -Behälter aus unterschiedlichen Materialien.

Gilt die Mehrwegpflicht auch für Pizzakartons und Aluschalen? Gastro-Betriebe, die Take-away-Angebote in Aluminium- oder Papp-Einweg ohne Plastikanteile abfüllen, müssen nichts ändern. Bei Einweg- Bechern muss aber auf jeden Fall eine Mehrwegvariante angeboten werden, egal aus welchem Material der Becher ist. Es gibt also kein generelles Einweg-Verbot, sondern ein Mehrweg-Gebot.

Was ist mit eigenen Gefäßen? Beruhte das Befüllen von Kundengefäßen bislang auf Freiwilligkeit, so sind Betriebe ohne eigenes Mehrwegsystem jetzt dazu verpflichtet, den Kaffeebecher oder die Lunchbox der Gäste anzunehmen und Speisen und Getränke abzufüllen. Wer häufig „to go“ kauft oder Essen zum Abholen bestellt, kann sich eigene gut schließende Becher und Dosen zulegen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt Glas-, Porzellanoder Edelstahlbehälter. Sie sind zwar teurer in der Anschaffung, dafür aber langlebig, geschmacksneutral und gut zu reinigen.

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