Wenn Supermärkte Behälter von Kunden akzeptieren, gelten bestimmte Vorschriften zur Hygiene. Darüber hinaus müssen viele Gastronomiebetriebe Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke „to go“ anbieten. Es gibt aber Ausnahmen.
Kreis Lippe erklärt: In diesen Fällen ist ein Mehrwegangebot Pflicht
