Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Kreis Lippe

So viel darf ein Pflegebedürftiger in Lippe an Vermögenswerten behalten

Pflegebedürftige Menschen dürfen jetzt mehr eigenes Kapital behalten, wenn sie Hilfe vom Staat beantragen. - © Symbolbild: Pixabay

Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Heimkosten zu zahlen, hilft der Staat. Seit Beginn des Jahres dürfen Pflegebedürftige nun 10.000 Euro an Vermögen behalten, vorher war die Freigrenze halb so hoch. Doch auch andere Vermögenswerte sind geschützt.

Weiterlesen mit LZplus!

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.