Kreis Lippe. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten ist der Kinderzuschlag laut einer Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Detmold zum Jahreswechsel abermals erhöht worden. Dieser betrage nun bis zu 250 Euro monatlich pro Kind und werde nach Bewilligung mit dem Kindergeld ausgezahlt. DieFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zahle diesen nicht nur aus, sondern informiere und berate auch.
Der Kinderzuschlag sei eine Leistung für Familien, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reiche. In diesem Fall können Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Je nachdem, wie hoch Einkommen beziehungsweise die Unterhaltskosten der Familie sind, könne sich der Auszahlungsbetrag verringern.
"Selbst wenn nur ein Euro KiZ gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile. Sobald KiZ bezogen wird, kann eine Befreiung von Kita-Gebühren beantragt werden", heißt es weiter. Es bestehe auch Zugang zu vielen weiteren Leistungen der "Bildung und Teilhabe" (BuT). Das seien etwa Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von Kita oder Tagespflege oder beispielsweise 174 Euro pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
Individuellen Anspruch online schnell prüfen
Die Familienkasse bietet online sowohl den „KiZ-Lotsen“ (ein Online-Tool zur schnellen individuellen Anspruchsprüfung), als auch eine direkt online buchbare Videoberatung an, um den Zugang zum KiZ zu erleichtern.
Seit Januar kann Kinderzuschlag online auch papierlos mit dem digitalen Personalausweis (eID) beantragt werden. Informationen zum digitalen Personalausweis (eID) gibt es auf www.ausweisapp.bund.de. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann aber auch weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag sowie den KiZ-Lotsen sind verfügbar unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de