Lemgo. Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Brand im Klinikum Lemgo am 15. Januar wird eingestellt. Das hat die Staatsanwaltschaft Detmold mitgeteilt. Da die beschuldigte Patientin inzwischen verstorben ist, habe dies naturgemäß die Einstellung der gegen sie geführten Ermittlungen zur Folge gehabt, heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Unabhängig davon wäre das Verfahren aber auch dann einzustellen gewesen, wenn die Beschuldigte noch leben würde, weil sichere Anzeichen dafür vorliegen, dass sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage war, die Folgen ihres Handelns einzuschätzen, heißt es weiter. Vielmehr spreche viel dafür, dass sie schuldunfähig war, so dass eine Bestrafung nicht in Betracht gekommen wäre. Nachdem durch umfangreiche Ermittlungen ein technischer Defekt oder andere Ursachen und insbesondere andere Verursacher ausgeschlossen werden konnten, sei sicher davon auszugehen gewesen, dass die Beschuldigte Verantwortung für den Ausbruch des Brandes trage. Es habe nicht geklärt werden können, was der eigentliche Auslöser des Brandes war, was unter anderem daran gelegen habe, dass die Mitpatienten, die den Brand überlebt hatten, ebenfalls aufgrund starker gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage waren, das Geschehen zu schildern. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigte bei gleichzeitiger Nutzung eines Sauerstoffgerätes mit einem Feuerzeug hantiert hatte, wobei nicht zu klären gewesen sei, ob sie sich eine Zigarette anzünden wollte. Im Ergebnis sei davon auszugehen, dass sie fahrlässig handelte, so Oberstaatsanwalt Christopher Imig abschließend.