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Kreis Lippe

Darum sollen Iranerinnen bei Heirat in Lippe die Einwilligung des Vaters vorzeigen

Wenn Irannerinen in Lippe heiraten möchten, müssen sie in den meisten Fällen eine Einwilligung des Vaters vorlegen. - © Janet König

Es ist moralisch nicht vereinbar, trotzdem wird es in der Praxis gelebt: Iranerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, müssen bei hiesigen Standesämtern oft die Einwilligung ihres Vaters vorlegen. Das ist nicht zuletzt durch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 so geregelt. Auch in lippischen Standesämtern ist das nicht anders.

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