Es ist moralisch nicht vereinbar, trotzdem wird es in der Praxis gelebt: Iranerinnen, die in Deutschland heiraten möchten, müssen bei hiesigen Standesämtern oft die Einwilligung ihres Vaters vorlegen. Das ist nicht zuletzt durch das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen von 1929 so geregelt. Auch in lippischen Standesämtern ist das nicht anders.
Kreis Lippe
Darum sollen Iranerinnen bei Heirat in Lippe die Einwilligung des Vaters vorzeigen