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Grundsteuer: Lippische Finanzämter informieren über die nächsten Schritte

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Wer seine Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben hat, bekommt einen Schätzbescheid vom zuständigen Finanzamt. - © Symbolbild Pixabay
Wer seine Grundsteuererklärung immer noch nicht abgegeben hat, bekommt einen Schätzbescheid vom zuständigen Finanzamt. (© Symbolbild Pixabay)

Kreis Lippe. Rund 6,5 Millionen Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen (89 Prozent) eingegangen.

„Im Finanzamt Detmold sind bisher 95.000 Erklärungen von 109.000 eingegangen, das sind rund 88 Prozent“, erklärt Dr. Cora Ciernoch, Leiterin des Finanzamts Detmold. "Im Finanzamt Lemgo sind bisher 31.200 Erklärungen von 35.800 eingegangen, das entspricht ebenfalls 88 Prozent", nennt die Leiterin des Finanzamts Lemgo, Petra Meier, die Zahlen für die alte Hansestadt. In beiden lippischen Finanzämter sind rund 90 Prozent davon digital abgegeben worden.

Nachzügler erhalten Erinnerungsschreiben

„Die Frist ist am 31. Januar abgelaufen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Wer bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten hat, sollte sich beim zuständigen Finanzamt melden. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären“, erklären die Finanzämter in einer Pressemitteilung.

Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Finanzämter in NRW hätten vor einigen Wochen mit dem Versand von Schätzbescheiden begonnen. Nach der Sommerpause würden die restlichen Fälle geschätzt, heißt es weiter.

Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin möglich

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt auch nach einer Schätzung bestehen. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betonen die Amtsleiterinnen. „Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung." Die telefonischen Hotlines seien unter Tel (05231) 9721959 beziehungsweisen Tel. (05261) 2531959 jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

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