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Die Gemeinde Schlangen erklärt, was Grundbesitzer wissen müssen

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Die Grundsteuer bleibt Thema: Die Gemeinde Schlangen setzt auf Aufkommensneutralität. - © vegefox.com - stock.adobe.com
Die Grundsteuer bleibt Thema: Die Gemeinde Schlangen setzt auf Aufkommensneutralität. (© vegefox.com - stock.adobe.com)

Schlangen. Den aktuellen Steuerbescheid zur Grundsteuer finden Schlänger in den kommenden Tagen im Briefkasten. Darauf macht die Gemeinde in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Ermittelt werden die neuen Grundsteuerwerte durch die Finanzämter. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. Darüber hat das Finanzamt bereits mit dem Grundsteuer-Messbescheid informiert. Für Fragen dazu hat das Finanzamt Detmold eine Hotline geschaltet: (05231) 9721959.

Schlangen setzt auf Aufkommensneutralität

Der Gemeinde Schlangen ist es nach eigenen Angaben wichtig, die sogenannte Aufkommensneutralität umzusetzen. Das bedeute, dass die Gesamtsumme der Grundsteuern in diesem Jahr nicht höher oder niedriger sein solle als im vergangenen Jahr. Allerdings würden sich Beträge ändern: „Einige werden mehr Grundsteuer zahlen müssen, andere weniger.“

Als Folge der Grundsteuerreform hat der Rat am im Dezember vergangenen Jahres eine Änderung der Hebesätze Grundsteuer A und B beschlossen: „Ab dem Haushaltsjahr 2025 verändert sich der Hebesatz für die landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) von 275 auf 173 Prozent. Für die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B) verändert sich der Hebesatz von 550 auf 694 Prozent“, schreibt die Gemeindeverwaltung.

Die Gemeinde ruft dazu auf, den Steuerbescheid auf Richtigkeit hin zu überprüfen. „Unrichtigkeiten können aufgrund der Grundsteuerreform nicht ausgeschlossen werde, da die Gemeinde Schlangen die von den Finanzämtern übermittelten Daten ohne eine eigene Prüfmöglichkeit übernimmt.“

Fragen beantwortet Stefani Josephs, Tel. (05252) 981103, E-Mail: s.josephs@gemeinde-schlangen.de

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