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Extertaler in Lemgo für Besitz und Verbreitung von Kinderpornos verurteilt

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Der Fall des 59-jährigen Extertalers wurde vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lemgo verhandelt. - © Katrin Kantelberg
Der Fall des 59-jährigen Extertalers wurde vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Lemgo verhandelt. (© Katrin Kantelberg)

Kreis Lippe. Ein 59-Jähriger aus Extertal ist vom Amtsgericht Lemgo für den Besitz und díe Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Verfahren fand unter Vorsitz von Richter Dr. Florian Hobbeling statt.

Der Angeklagte habe die ihm vorgeworfenen Taten gleich zu Beginn der Verhandlung in vollem Umfang eingeräumt, heißt es in einer Pressemitteilung des Amtsgerichts. Zudem habe er sich zur Abgabe einer DNA-Probe und der bereits erfolgten Einziehung zweier Handys, eines Laptops und eines PCs, auf denen die Dateien gespeichert waren, einverstanden erklärt. "Der Angeklagte ist seit dem Jahr 2003 Witwer, seit Jahren arbeitslos und trockener Alkoholiker. Er selbst hält sich nicht für pädophil, gab aber an, eine Therapie absolvieren zu wollen. Welchen Sinn eine Therapie in diesem Fall haben sollte, vermochte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts nicht zu erklären", heißt es weiter.

Anwalt kündigt an in Berufung zu gehen

Angesichts der Höhe habe die Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. "Bei der Strafzumessung hat das Gericht zugunsten des Angeklagten sein Geständnis, aber auch den Umstand berücksichtigt, dass er, verglichen mit anderen Fällen, relativ wenige Dateien mit kinder- bzw. jugendpornografischen Inhalten besaß." Dass die Bilder und Videos teilweise besondere Gewaltdarstellungen enthielten, habe die Strafe wiederum verschärft, heißt es weiter. "Zudem war der Angeklagte vor rund zehn Jahren bereits einmal wegen einer Sexualstraftat zu einer Geldstrafe verurteilt worden." Der Verteidiger des Extertalers hatte eine Freiheitsstrafe mit Bewährung beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, in Berufung zu gehen.

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