Herford/Vechta. Er soll im Freizeitbad H2O heimlich junge Mädchen gefilmt haben, geriet so ins Visier der Polizei: Die Beamten durchsuchten daraufhin die Wohnung des 42-Jährigen – und fanden Zehntausende Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Jetzt wurde er verurteilt. Der Vorfall, der die Ermittlungen mutmaßlich ins Rollen brachte, liegt schon eine Weile zurück. Demnach war der Mann aus Goldenstedt im Kreis Vechta (Niedersachsen) im Juli 2023 in der beliebten Badeanstalt im Kreis Herford unangenehm aufgefallen. Markus Diering, Leiter der Freizeiteinrichtungen der Stadtwerke Herford, erinnert sich: „Besucher hatten beobachtet, dass sich der Mann auffällig verhielt. Die haben daraufhin das Badpersonal verständigt“, schildert er im Gespräch mit der Redaktion. So soll der Niedersachse dabei erwischt worden sein, wie er am Wellenbecken minderjährige, weibliche Badegäste gefilmt habe. Und zwar mit einer sogenannten Go-Pro-Kamera. Lesen Sie auch: Besucherin kritisiert Verstoß gegen Handyverbot in Herforder H2O-Sauna - das sagt der Betrieb Lebenslanges Hausverbot im Herforder H2O Die H2O-Mitarbeiter stellten den Beschuldigten zur Rede. „Der Mann stritt alles ab. Zuvor hatte er noch versucht, die Kamera verschwinden zu lassen – in einem Mülleimer. Die Kollegen haben sie gefunden, dann die Polizei informiert. Die Beamten haben ihn mitgenommen, seine Go-Pro-Cam sichergestellt“, so Diering. Anzeige erstatteten die Stadtwerke gegen den 42-Jährigen aber nicht: „Wir waren ja nicht die Geschädigten. Wir haben aber seine Personalien aufgenommen, ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen. Das gilt lebenslang – und zwar für alle unsere Freizeiteinrichtungen: neben dem H2O und den Freibädern in Herford, Spenge und Hiddenhausen also auch für die Eishalle im Kleinen Felde.“ Dafür wendeten sich die Eltern der mutmaßlich gefilmten Mädchen an die Justizbehörden. Laut Bielefelder Staatsanwaltschaft wurde zunächst ein Verfahren „wegen des Verdachts der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ geführt. Dieses sei dann aber zum 30. November 2023 schon wieder eingestellt worden, „mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Strafbarkeit“, wie die Behörde mitteilt. Auch interessant: Eau-Le-Bilanz und Sauna-Ausblick: Das tut sich in der Lemgoer Badewelt Zwei Jahre Haft, Geldstrafe und Therapie Dafür wurde in der Folge die Staatsanwaltschaft in Hannover – also im Heimatbundesland des 42-Jährigen – tätig. Anlass dürften die Vorkommnisse im H2O gewesen sein. Denn im März 2024 – gut neun Monate nach den Vorfällen im Herforder Spaßbad – rückten die niedersächsischen Ermittler an der Wohnanschrift des Familienvaters an, führten eine Durchsuchung durch. Und die Fahnder wurden fündig. Sie stellten diverse Datenträger sicher, entdeckten fast 67.000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten sowie mehr als 22.000 Dateien mit Darstellungen von Jugendpornografie. Vor Kurzem musste sich der Goldenstedter wegen des Pornobilder-Fundes vor dem Amtsgericht in Vechta verantworten – und kassierte ein empfindliches Urteil, wie Tobias Vogt, Sprecher der Justizbehörde, auf Anfrage erklärte: „Bis auf die Anklageverlesung wurde die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.“ Doch das ist noch nicht alles: Dazu verhängte die Kammer die Auflage, dass sich der 42-Jährige nicht mehr auf Spielplätzen und in öffentlichen Bädern aufhalten darf. Dazu muss er eine bereits begonnene Therapie fortsetzen sowie 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das sagt Herfords Bäderchef Im Nachklapp des Urteils betont Herfords Bäderchef Diering: „Wir sind froh, dazu beigetragen zu haben.“ Er betont, dass man gerade im H2O sehr darauf achte, wenn Besucher beispielsweise ihre Handys für Fotos nutzen: „Das sind in den meisten Fällen die Großeltern, die ihre Enkel bei den ersten Schwimmversuchen knipsen. Unsere Mitarbeiter sind aber dafür sensibilisiert, wenn sich jemand auffällig verhält. Sie reagieren dann entsprechend. So etwas ist schließlich kein Kavaliersdelikt. Auch Besucher können die Kollegen ansprechen, wenn sie sich wegen irgendetwas unwohl fühlen.“ Im Saunabereich des beliebten Spaßbades gilt schon seit einiger Zeit ohnehin ein komplettes Smartphone-Verbot. Brauchen Sie Hilfe? Betroffene oder Menschen, die einen Missbrauch vermuten, können sich kostenfrei und anonym an das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ wenden: 0800-22 55 530. Weitere Infos zu Beratungs- und Hilfeangeboten vor Ort gibt es unter: www.hilfeportal-missbrauch.de Kinder und Jugendliche, die Missbrauch erlebt haben, können sich montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr an die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) wenden. Auf www.nummergegenkummer.de gibt es auch die Möglichkeit, mit den Beratern zu chatten. Wer sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt oder pädophile Neigungen bei sich vermutet, findet Ansprechpartner beim Projekt „Kein Täter werden“ der Berliner Charité. Auf www.kein-taeterwerden.de und unter 030-450 529 450 gibt es kostenlose Informationen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.