Angeklagter wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda findet in der Begründung deutliche Worte.
Oerlinghauser für sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter bestraft

Angeklagter wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda findet in der Begründung deutliche Worte.
5 Wochen Lippische Landes-Zeitung lesen -
gedruckt UND digital!