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Oerlinghauser für sexuellen Missbrauch der eigenen Tochter bestraft

Gunter Held

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Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Carsten Ernst. Der Oerlinghauser muss sich wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verantworten. Foto: Gunter Held - © Gunter Held
Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Rechtsanwalt Carsten Ernst. Der Oerlinghauser muss sich wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie verantworten. Foto: Gunter Held (© Gunter Held)

Angeklagter wird zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda findet in der Begründung deutliche Worte.

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