Horn-Bad Meinberg. „Hexen“ und „Schamanen“ tanzen zu wummernden Trommeln ums Feuer, während Didgeridoo-Klänge aus den Höhlen über die Wiesen hallen. Die Walpurgisnacht an den Externsteinen ist Kult. Sie war aber auch immer wieder Anlass zu Sorge um die Unversehrtheit von Mensch und vor allem Natur. Nicht alles, was dort Jahr für Jahr geschieht, ist erlaubt. Der Landesverband hat die Verhaltensgebote für Mittwoch, 30. April veröffentlicht.
Der Landesverband Lippe setzt – zusammen mit seinen Partnern Stadt Horn-Bad Meinberg, der Schutzgemeinschaft Externsteine und der Kreispolizeibehörde – in dieser Nacht wieder sein Schutzkonzept für das Denkmal und das umgebende Naturschutzgebiet um.
Das bedeutet, dass offenes Feuer oder Grillen nicht gestattet sind, ebenso keine Zelte. Auch auf das Rauchverbot wird verwiesen: In Nordrhein-Westfalen ist Rauchen im Wald vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. „Spirituell inspirierte Besucherinnen und Besucher dürfen die Nacht an den Externsteinen verbringen und friedlich feiern und musizieren“, schreibt der Landesverband. Das Besteigen der Felsen ist am 30. April sowie am 1. Mai ausschließlich zu den Öffnungszeiten möglich.
Die Gaststätte „Zum Felsenwirt“ hat zu den üblichen Zeiten geöffnet. Auf dem Parkplatz ist das Abstellen von Wohnmobilen über Nacht grundsätzlich nicht gestattet. In den Tagen vor der Walpurgisnacht und am 30. April wird dies regelmäßig kontrolliert, widerrechtlich abgestellte Wohnmobile werden kostenpflichtig abgeschleppt.