Kreis Lippe. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) macht sich für die im Kreis Lippe tätigen Erntehelfer stark. Sie appelliert an die Landwirte in der Region, bei Saisonkräften für gute Arbeitsbedingungen zu sorgen. „Die Obst-und die Gemüseernte ist harte Arbeit – gebückt, auf den Knien, oft im Regen oder in sengender Sonne. Wer diese Jobs macht, muss dafür auch ordentlich bezahlt und anständig untergebracht werden. Saisonarbeiter haben mindestens den Mindestlohn verdient“, sagt die Bezirksvorsitzende der IG BAU Ostwestfalen-Lippe, Sabine Katzsche-Döring. Kräfte aus Osteuropa Oft kämen die Saisonkräfte aus osteuropäischen Ländern wie Rumänien, Bulgarien, Polen und Kroatien, aber aus Zentralasien. Unterbringungs-, Transport- und Vermittlungskosten sowie Verpflegung gingen vom Lohn ab, sodass vom Mindestlohn unterm Strich am Monatsende nicht viel übrig bleibe, so Katzsche-Döring. Die IG BAU warnt: Die Arbeit auf dem Feld dürfe nicht zur Ausbeutung werden, Erntehelfer aus dem Ausland seien keine „Feldarbeiter 2. Klasse“. Jeder Lohn unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 12,82 Euro pro Stunde sei strafbar und ein Fall für den Zoll. Niederländer zahlen besser Sabine Katzsche-Döring verweist außerdem auf die Niederlande: „Die Bauern in Holland zahlen heute bereits einen Mindestlohn von immerhin 14,40 Euro pro Stunde. Sie liegen damit 1,58 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Und sie beliefern trotzdem den deutschen Markt mit Obst und Gemüse.“ Der Mindestlohn in Deutschland steige im kommenden Jahr auf 13,90 Euro pro Stunde und liege dann immer noch unter dem untersten heutigen Lohnniveau der Niederlande. Im Juli 2024 waren seien nach Angaben der Arbeitsagentur 190 saisonale Erntehelfer auf lippischen Feldern beschäftigt gewesen, so die IG BAU . Hilfe für Erntehelfer Wer im Kreis Lippe auf Saisonkräfte treffe, die Hilfe benötigten, könne sich an das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wenden: kontakt@faire-mobilitaet.de oder 030-219 65 37 21.