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Umgehungszoff: Chaos in der Vogelhorster Straße in Voßheide

Vasco Stemmer

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Einfahrt verboten: In der Vogelhorster Straße sind „Geisterfahrer" unterwegs. Manche davon fahren legal. - © Vasco Stemmer
Einfahrt verboten: In der Vogelhorster Straße sind „Geisterfahrer" unterwegs. Manche davon fahren legal. (© Vasco Stemmer)

Lemgo-Voßheide. Ein blauer Pfeil mit Schriftzug „Einbahnstraße" weist den Weg. In den engen Kurven der Vogelhorster Straße sind die Autofahrer vom regen Gegenverkehr entsprechend überrascht. Nicht alle „Geisterfahrer" missachten die Regeln – denn diese Einbahnstraße ist laut Polizei und Stadt Lemgo eigentlich keine.

Aufgrund der Vollsperrung der Lütter Straße muss die schmale Vogelhorster Straße zurzeit als Umleitung herhalten. Die Einfahrt ist deshalb aktuell nur aus Richtung Voßheide erlaubt. „Sinn der Sache ist es, dass dort während der Sperrung kein zusätzlicher Lastverkehr die Vogelhorster Straße passiert", so Lars Ridderbusch, Pressesprecher der lippischen Polizei. Für zwei entgegenkommende Lkw werde es sonst ziemlich eng. Eine klassische Einbahnstraße ist dies laut Ridderbusch allerdings nicht, da Anlieger aus den Straßen „Am alten Teich" und „Am Busch" die Straße weiterhin in beide Richtungen nutzen dürfen.
Wer aus Richtung Voßheide in die Vogelhorster Straße kommt, dürfte diese Ausnahme allerdings nicht ahnen, steht in Voßheide doch klar und deutlich das Schild „Einbahnstraße". So kann es auf der engen Strecke schnell gefährlich werden, wenn Autofahrer dort nicht mit Gegenverkehr rechnen und allzu optimistisch die Kurvenschneiden. Bei der LZ haben sich bereits Leser gemeldet, die sich über die entgegenkommenden Autos wunderten. Ob es sich dabei nur um Anlieger handelt, lässt sich nicht sagen. Die Polizei hat während einer halbstündigen Kontrolle am Donnerstagvormittag zumindest nur zwei „geringfügige Verstöße" festgestellt, wie Ridderbusch auf Nachfrage mitteilte.

Allerdings ging man laut Ridderbusch selbst bei der Polizei davon aus, dass die Straße aus Richtung Voßheide eben nicht eindeutig als Einbahnstraße ausgeschildert sei. Trotz der eindeutigen Verkehrszeichen erklärt auch Miriam Schütze vom Fachgebiet Straßen und Entwässerung der Stadt Lemgo, dass man den Anliegern die Möglichkeit geben wollte, weiterhin direkt nach Voßheide zu fahren, da sie sonst einen größeren Umweg in Kauf nehmen müssten. An der Vogelhorster Straße geben entsprechend auch keine Schilder die Fahrtrichtung vor. Damit sei es den Anwohnern erlaubt, entgegen der Einbahnstraße zu fahren.

Laut Miriam Schütze ging bei der Stadt auch lediglich eine Beschwerde darüber ein, dass die Beschilderung von der B 66 aus schlecht zu sehen gewesen sei und deswegen einige Autos in der falschen Richtung unterwegs waren. Deshalb sei dieses Schild durch den Mitarbeiter der Stadt vorgezogen und zusätzlich eine Barke aufgestellt worden. Beobachtungen durch die LZ am Donnerstag ergaben ein anderes Bild: Viele Autofahrer umfuhren die Absperrung, andere wendeten mitten auf der Straße.

Da gestern kein Antrag auf Verlängerung der Baumaßnahme bei der Stadt vorlag, sollte ab dem Wochenende wieder Normalität einkehren. Denn planmäßig soll die Baustelle auf der Lütter Straße heute abgeschlossen werden.

Die Engstellen auf der Strecke bleiben aber ein Problem – auch ohne widersprüchliche Verkehrsregelungen. Denn die Straße ist eng, unübersichtlich und wird auch durch Lastwagen genutzt. Dazu kommen landwirtschaftliche Fahrzeuge. Auf die Frage, ob eine grundsätzliche Beschränkung der Zufahrt denkbar sei, antwortet Schütze: „Die Vogelhorster Straße ist eine Kreisstraße. So ist sie dafür ausgelegt, überörtlichen Verkehr – auch Lkw – aufzunehmen." Es gelte immer Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Das werde leider nicht immer eingehalten.
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Gut gemeint


Die Anwohner während der Sperrung weiter in Richtung Voßheide fahren zu lassen, ist eigentlich eine bürgerfreundliche Entscheidung. Aber dann sollte da eben nicht „Einbahnstraße" stehen. So ist das jetzt ein klassischer Fall von „Gut gedacht, aber schlecht gemacht", der in diesem Fall die Sicherheit der Autofahrer gefährdet – egal, aus welcher Richtung sie kommen.

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